Gewässer sind Lebensraum für Pflanzen und Tiere, dienen der Trinkwasserversorgung und als Erholungsraum für die Bevölkerung. Dementsprechend hat der Gewässerschutz als Teil des Umweltschutzes eine besondere Bedeutung.

Zuständig für die verschiedenen Angelegenheiten auf dem Gebiet des Gewässerschutzes und für Gewässerbenutzungen ist die Untere Wasserbehörde des Landkreis Göttingen.

Eine ihrer Hauptaufgaben besteht in der Überwachung der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers. Dabei achtet sie darauf, dass Gewässer so bewirtschaftet werden, dass sie sowohl dem Wohl der Allgemeinheit als auch dem Nutzen einzelner dienen. Jede vermeidbare Beeinträchtigung des Gewässers muss unterbleiben, Veränderungen und Benutzungen von Gewässern müssen genehmigt werden.

Zum Gewässerschutz gehört auch das Freihalten der für den vorbeugenden der Hochwasserschutz benötigten Flächen.

Grundwasser ist unterirdisches Wasser, das Hohlräume im Boden oder Gestein zusammenhängend ausfüllt. Es speist sich vor allem aus versickertem Regenwasser und versinkenden Fließgewässern im Karst.

Oberflächennahes Grundwasser versorgt Pflanzen mit Wasser und bildet wertvolle Feuchtbiotope. Es speist Bäche und Flüsse und liefert uns im Landkreis Göttingen einen Großteil unseres Trinkwassers.
Der Schutz des Grundwassers hat deshalb oberste Priorität.

Die Flächen im Landkreis Göttingen, die für die Trinkwassergewinnung von besonderer Bedeutung sind, werden als Vorranggebiete für die Trinkwasserversorgung im Regionalen Raumordnungsprogramm dargestellt. In diesen Gebieten werden Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Der konsequente Grundwasserschutz auf den forst- und landwirtschaftlich genutzten Flächen ist dort von ganz besonderer Bedeutung. Aber auch die Lagerung wassergefährdender Stoffe wie zum Beispiel Heizöl oder das Niederbringen einer Erdwärmesonde unterliegen hier besonders strengen Anforderungen.

Damit die Versorgung mit sauberem Trinkwasser aus dem Grundwasser auch in der Zukunft gesichert werden kann, wurde der flächendeckende Grundwasserschutz gesetzlich verankert. Hierzu findet eine systematische, regelmäßige Überwachung des Grundwassers auch außerhalb der besonderen Schutzgebiete statt. Dadurch lassen sich Gefährdungen des Grundwassers frühzeitig erkennen und geeignete Maßnahmen zum Schutz können rechtzeitig ergriffen werden.

Nähere Auskünfte zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Landkreis Göttingen erhalten Sie hier.

Flüsse, Bäche und Seen gestalten die Landschaft und übernehmen als wertvolle Ökosysteme wichtige Funktionen im Naturhaushalt. Beeinflusst durch die Zivilisation unterliegen sie zahlreichen Nutzungen und Beeinträchtigungen, wie:

 

  • Niederschlagswasser fließt auf natürlichem Weg in die Gewässer oder wird über Kanäle eingeleitet
  • Verschmutztes Abwasser wird durch Kläranlagen gereinigt und dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt
  • Zum Betrieb von Wasserkraftanlagen werden Gewässer aufgestaut
  • Flüsse werden begradigt und der Wasserstand abgesenkt um landwirtschaftliche Flächen zu dränieren.


Das Wasserhaushaltsgesetz und das darauf aufbauende Niedersächsische Wassergesetz sowie technische Vorschriften regeln Eingriffe und Nutzung der Gewässer.

Besonderes Ziel ist es, in der Vergangenheit durchgeführte Maßnahmen zu korrigieren, die die Gewässerqualität negativ beeinflusst haben. Hierzu gehört zum Beispiel die Renaturierung begradigter Gewässer durch die Anbindung vorhandener Altarme. Auch müssen Staustufen in Fließgewässern beseitigt oder Umgehungsgewässer angelegt werden, die die durchgängige Besiedlung für die Tierwelt ermöglichen. Ehemals verbreitete Tierarten wie der Lachs können so in den Gewässern wieder heimisch werden.

Hochwasser ist ein natürliches Ereignis im jahreszeitlichen Abflussrhythmus der Flüsse. Mit der Gestaltung unserer Umgebung wirken wir auf die Entstehung und den Verlauf von Hochwasserereignissen ein.

Wir häufen Sachwerte in Gebieten an, die ehemals den Flüssen als Überschwemmungsflächen zur Verfügung standen. Trifft ein Hochwasser auf diese Siedlungen oder Industriegebiete, so kann es sehr hohe Schäden verursachen.

Hochwasserschutzmaßnahmen
Bei ergiebigen Regenereignissen und Schneeschmelze sowie Sturmflut an den Küsten können in Niedersachsen Hochwasserereignisse entstehen. Hierbei handelt es sich um natürliche, wiederkehrende Ereignisse die erst bei entsprechender Intensität zu Katastrophenereignissen werden. Der Begriff „Hochwasserschutz“ beinhaltet Maßnahmen, die die Auswirkungen eines hohen Wasserstandes auf die Bevölkerung minimieren sollen. Für die Planung und Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen sind die Gemeinden zuständig. Genehmigung und Koordination der Maßnahmen liegt in der Zuständigkeit der Wasserbehörden.

Neben den aktiven Hochwasserschutzmaßnahmen wie Eindeichung von Ortslagen und Ausbau der Gewässer, gewinnt zunehmend der passive Hochwasserschutz an Bedeutung. Hierzu gehört die Bereitstellung von Überflutungsflächen und Renaturierung von Flüssen und Bächen.
Bei der weiteren Siedlungsentwicklung muss auch der Hochwasserschutz berücksichtigt werden. Zum einen wird hier Rückhalteraum entzogen und zum anderen eine weitere Schutzbedürftigkeit erzeugt. Per Gesetz sind der weiteren Siedlungsgebietsausweisung in Überschwemmungsgebieten enge Grenzen gesetzt worden.

Was sind Überschwemmungsgebiete?
Überschwemmungsgebiete sind die Bereiche, die statistisch alle 100 Jahre (HQ 100) überflutet werden. Für Gewässer, von denen ein Gefahrenpotential anzunehmen ist, sind Überschwemmungsgebiete ermittelt worden. Im Anschluss wurden sie vorläufig gesichert und teilweise bereits durch Verordnung festgesetzt. Darüber hinaus werden Hochwasserrisikogebiete auf der Basis eines größeren Abflussereignisses festgelegt.

Da es auch an kleineren Bächen und Gräber zu Hochwasser kommen kann, gelten hier natürliche Überschwemmungsgebiete. Das frei abfließende Regenwasser von Hängen kann sich in einer Senke oder auf einem Weg sammelt, zu Schäden an Gebäuden und Grundstücken führen. Das Gefahrenpotential muss individuell anhand der Einzugsgebietsgröße sowie der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Entwässerungssystems kritisch beurteilt werden.

Was müssen Sie im Überschwemmungsgebiet beachten?
In Überschwemmungsgebieten dürfen folgende Handlungen nicht durchgeführt werden:
​​​

  • Baum- und Strauchpflanzungen vornehmen
  • Das Errichten von Zäunen quer zur Fließrichtung
  • Grünland umbrechen

Die Nutzungsbeschränkungen gelten sowohl im vorläufig gesicherten als auch im gesetzlich festgestellten Überschwemmungsgebiet.

Wo finden Sie die Überschwemmungsgebietskarten?
Ob sich ein Grundstück im Überschwemmungsgebiet befindet, ist anhand der Darstellung der jeweiligen Karten abzulesen.

Zu den Überschwemmungsgebietskarten kommen Sie hier.

Eine Checkliste zum Verhalten im Ernstfall finden Sie hier.

Direkt zu:

NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasser-, Küsten- und Naturschutz) 
Informationen zu Überschwemmungsgebieten im Landkreis Göttingen

Hochwassergefahrenkarte Leine des NLWKN

 

Verklickt? Hier geht's zurück!

Zurück