Servicezeit
Die Erreichbarkeit der Kreisverwaltung ist in zwei Stufen geregelt:
1. Terminvereinbarung
Verbindliche Erreichbarkeit der zuständigen Ansprechperson. Das vollständige Dienstleistungsangebot steht zur Verfügung. Unnötiges Warten wird vermieden.
Termine können vereinbart werden im Zeitraum
Montag bis Freitag, jeweils 06:30 bis 19:30 Uhr
Termine können während der Servicezeit (s.u.) mit dem zuständigen Fachbereich vereinbart werden.
2. Servicezeit
Verlässliche Erreichbarkeit der Kreisverwaltung für Besuche und Telefonate. Allgemeine Auskünfte und (erste) Kontaktaufnahme.
Montag, Mittwoch und Freitag, jeweils von 09:00 bis 12:00 Uhr,
Donnerstag, von 13:30 bis 16:00 Uhr.
Diese Zeiten können für eine Terminvereinbarung genutzt werden.
Besonderheit Elterngeldstelle:
In der aktuellen Testphase können Termine in der Elterngeldstelle zu den Service-Zeiten online gebucht werden.
Telefonsprechstunden finden montags und donnerstags von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt.
Hinweis: In einzelnen Bereichen der Kreisverwaltung kann es zurzeit zu Abweichungen zur allgemeinen Servicezeit kommen. Dies wird als Pressemitteilung veröffentlicht.
Wer für Ihr Anliegen zuständig ist, erfahren Sie unter der Dienstleistungs-Übersicht im