Soziales & Gesundheit

Hilfe für Vertriebene aus der Ukraine

Der Krieg in der Ukraine ist eine Katastrophe für das von Russland völkerrechtswidrig angegriffene Land. Die Solidarität mit den Menschen in der Ukraine und den Vertriebenen, die in Deutschland Schutz suchen, ist groß – auch im Landkreis Göttingen.

Hilfsorganisationen und Privatinitiativen sammeln Spenden, organisieren Hilfstransporte oder helfen Menschen, die sich auf der Flucht befinden. Die Behörden in Bund, Ländern, Landkreisen und Gemeinden kümmern sich um Unterbringung, Versorgung, Betreuung, Registrierung, Klärung von Rechtsfragen, finanzielle Unterstützung und medizinische Hilfe.

„Seit dem 01.06.2022 ist das Jobcenter für Leistungen an Vertriebene aus der Ukraine zuständig, wenn sie im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung sind.

Informationen dazu finden Sie hier.“

 

Achtung!!! Verlängerung des Schutzes für Vertriebene aus der Ukraine bis zum 4. März 2025. Weitere Informationen erhalten Sie weiter unten auf der Seite unter dem Reiter Informationen für Vertriebene.

 

Auf dieser Seite sind die wesentlichen Informationen und Kontaktdaten zusammengefasst.

Hotline der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

zu Hilfsangeboten, aufenthaltsrechtlichen Fragen, Unterbringung, Sozialleistungen, medizinischer Versorgung

Telefon: 0511 728 22 82 (Montag bis Donnerstag, 09:00 – 15:30 Uhr, Freitag 09:00 – 12:00 Uhr)

E-Mail: service-ukraineanfragen@lab.niedersachsen.de

 

Webseite des Landes Niedersachsen

Krieg in der Ukraine – Fragen und Antworten (auf Deutsch und Ukrainisch)

Niedersächsische Staatskanzlei - FAQ

 

Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Informationen für Menschen aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland (auf Deutsch und Ukrainisch)

BAMF - Info für Menschen aus der Ukraine

 

Webseite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration

Krieg in der Ukraine – Fragen und Antworten (auf Deutsch und Ukrainisch, Russisch)

Integrationsbeauftragte Bund - FAQ

 

Hotline der Bundesagentur für Arbeit

Informationen für Vertriebene zur Arbeits- und Ausbildungssuche (auf Deutsch, Ukrainisch, Russisch)

Telefon 0911 178-7915 (Montag bis Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr)

 

Webseite der Bundesagentur für Arbeit

Informationen für Vertriebene zur Arbeits- oder Ausbildungssuche (auf Deutsch, Ukrainisch, Englisch)

Bundesagentur für Arbeit

 

Webseite des Migrationszentrum für Stadt und Landkreis Göttingen

Informationen für Flüchtlinge und Helfenden in Göttingen

Migrationszentrum für Stadt und Landkreis Göttingen
 

Migrationsberatung, Erstanlaufstellen in Göttingen, Duderstadt, Hann. Münden, Osterode am Harz, Herzberg am Harz, Bad Lauterberg im Harz, Bad Sachsa und Friedland.

Migrationsberatung
 

HEDI-App zur digitalen Unterstützung in der Schwangerschaft

Informationen und Kontakte (auch auf Ukrainisch)

HEDI-App
 

Hilfetelefone bei Gewalt gegen Frauen und für Schwangere in der Not:

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen     08000 116 016
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch     0800 22 55 530
Hilfetelefon Schwangere in Not         0800 40 40 020 

 

Informationsseite zur Bezahlkarte für Geflüchtete

Socialcard

 

Achtung!!! Verlängerung des Schutzes für Vertriebene aus der Ukraine bis zum 4. März 2025

Vollständige Information auf deutsch

Hinweis auf englisch

Hinweis auf ukrainisch

Hinweis auf russisch

Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.

Ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige sowie staatenlose Geflüchtete aus der Ukraine mit unbefristetem Aufenthaltsrecht in der Ukraine können bis zum 31. Dezember 2024 weiterhin ohne Aufenthaltstitel in das Bundesgebiet einreisen und sich für einen Kurzaufenthalt maximal 90 Tage visumfrei in Deutschland aufhalten. Für darüber hinausgehende Aufenthalte ist die rechtzeitige Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlich.

Derzeit müssen neu eintreffende bzw. noch nicht erfasste Kriegsvertriebene aus der Ukraine aufgrund von Vorgaben des Niedersächsischen Innenministeriums in aller Regel in andere Bundesländer, welche ihre Aufnahmequote noch nicht erfüllt haben, weitergeleitet werden. Seit November 2022 verfügt Niedersachsen im bundesweiten Verteilsystem über eine Überquote von mehr als 15.000 Personen. Die im Landkreis Göttingen neu eintreffenden bzw. noch nicht erfassten Kriegsvertriebenen aus der Ukraine möchten daher mit ihren Pass-/Passersatzpapieren bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Sie werden dort erstregistriert und erhalten eine sogenannte Anlaufbescheinigung (auch in ukrainischer Sprache) mit einer Anlaufadresse (Erstaufnahmeeinrichtung) des Bundeslands, welches zur Aufnahme verpflichtet ist.

Weitere allgemeine Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge:  https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/einreise-aufenthalt-und-rueckkehr


Seit dem 01.06.2022 ist das Jobcenter für Leistungen an Vertriebene aus der Ukraine zuständig, wenn sie im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung sind. Neben den Geldleistungen klären die Beschäftigten des Jobcenters mit den Vertrieben auch die Anmeldung zur Krankenversicherung, die Themen Arbeit und Ausbildung sowie Fragen von Spracherwerb und Qualifizierung. Erreichbarkeit des Jobcenters an den jeweiligen Standorten und erste Informationen sind in diesem Dokument zusammengefasst (auf Deutsch und Ukrainisch).

Leistungen_Familien_Krankenversicherung

Ergänzende Informationen zur Wahl der Krankenkasse sind in diesem Dokument zusammengestellt.

Kassenwahlrecht

Sofern die Vertriebenen weder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AsylbLG noch eine Fiktionsbescheinigung haben und trotz der überschrittenen Aufnahmequote zum weiteren Verbleib vor Ort berechtigt sind, können sie bei Bedürftigkeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Informationen dazu gibt es im Serviceportal des Landkreises – Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Leistungsanträge von Vertriebenen aus der Ukraine sind nach Vorsprache bei der Ausländerbehörde unter Vorlage einer Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt bei der Sozialbehörde zu stellen. Diese ist in den Kreishäusern Göttingen und Osterode am Harz oder in den Außenstellen in Hann Münden, Duderstadt und Bad Lauterberg im Harz (Südharz) erreichbar.

Informationen zum Arbeiten in Deutschland sind in diesen Dokumenten zusammengefasst (auf Deutsch und Russisch).

Arbeiten in Deutschland_russisch

Arbeiten in Deutschland_deutsch

Informationen zu Corona-Impfung für Vertriebene sind auf der Webseite der Stadt Göttingen zu finden (auf Deutsch und Ukrainisch).

Merkblatt zum Umgang mit mitgebrachten Heimtieren aus der Ukraine sowie ein entsprechendes Meldeformular in Deutsch und Ukrainisch sind hier eingefügt.

Merkblatt Heimtiere 
Meldeformular Heimtiere auf Ukrainisch

Ein Schulbesuch ist für Kinder und Jugendliche verpflichtend, sobald ein Aufenthaltstitel durch die Ausländerbehörde erteilt ist. Für Schüler*innen ab der 5. Klasse kommen die weiterführenden Schulen des Landkreises in Betracht. Informationen und Kontaktdaten sind im Dokument „Schulbesuch“ zusammengefasst (auf Deutsch,Englisch).

Schulbesuch
School Attendance

Über Zuschüsse zu Bildung und Teilhabe für Kinder und junge Menschen mit 25 Jahren informiert ein Flyer auf Ukrainisch.

Bei der Ferienbetreuung von Kindern und Jugendlichen, aber auch im schulischen Bereich, können Kosten durch das Jugendamt des Landkreises übernommen werden. Weitere Informationen gibt es unter Telefon 05522 960-4750 oder per E-Mail an dzimalle@landkreisgoettingen.de.

Der Landkreis Göttingen versucht, Vertriebene aus der Ukraine dezentral in geeignetem Wohnraum unterzubringen.

Wer Platz für Vertriebene aus der Ukraine – oder generell für Geflüchtete – zur Verfügung stellt, kann sein Angebot beim Landkreis Göttingen melden.

Telefon 0551 525-3000 (Montag bis Donnerstag, 09:00 – 17:00 Uhr; Freitag 09:00 – 14:00 Uhr)

E-Mail fluechtlingsunterbringung@landkreisgoettingen.de

Geeigneter Wohnraum sind bspw.

  • (teil-)möblierte Wohnungen mit Einbauküche und in gutem Zustand, die für einen längeren Zeitraum und zu einem günstigen Mietzins zur Verfügung stehen;
  • Gästezimmer mit ausreichend Platz und Mitbenutzung von Küche und Bad, entweder mietfrei mit Kostenbeteiligung oder mit Abschluss eines Mietvertrages;
  • Zimmer in Hotels, Pensionen und Gästehäusern zur kurzfristigen Unterbringung in Notfällen bzw. vor der Weitervermittlung in dezentralen Wohnraum.

Standards Wohnungsangebot

Die Unterstützung für Vertriebene endet idealerweise nicht mit dem Angebot an Wohnraum; Menschen, die in Deutschland Zuflucht finden, sind für das Leben im Alltag auf Tipps angewiesen und für Hinweise dankbar. Der Landkreis Göttingen unterstützt Anbieter von Wohnraum dabei. Unter anderem stellen die Abfallwirtschaft Osterode am Harz und die Abfallwirtschaft Göttingen Hinweise zur Abfallentsorgung auf Ukrainisch bereit; diese können Vertriebenen an die Hand gegeben werden.

Abfallentsorgung Osterode_Sortierposter_ukrainisch

Abfalltrennung Göttingen ukrainisch

 

Zur Bewältigung der Folgen des Ukraine-Kriegs ist das Engagement privater Unterstützer*innen wichtig. Geld- und Sachspenden sind die beste Möglichkeit, den Menschen in der Ukraine und den Schutzsuchenden in Deutschland zu helfen. Mehrere Hilfsorganisationen sind in der Ukraine aktiv und organisieren Hilfsaktionen in Deutschland.

Wer sich im Landkreis Göttingen engagieren möchte – beispielsweise durch die Begleitung Vertriebener bei Behördengängen, Hilfe bei Schriftverkehr oder Fragen des täglichen Lebens – kann sich beim Infotelefon melden.

Telefon 0551 525-9155 (Montag bis Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr, Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr)

E-Mail fluechtlinge@landkreisgoettingen.de.

Angaben zu Spendenkonten und weitere Informationen, was Sie ganz konkret tun können, sind auf den Webseiten verschiedener Hilfsorganisationen zu finden:

Arbeiterwohlfahrt AWO

Caritas

Diakonie

Deutsches Rotes Kreuz

Der Paritätische

Migrationszentrum

 

Wenn Sie und Ihre Familie sich für die Aufnahme eines unbegleiteten minderjährigen Kindes oder Jugendlichen anbieten wollen, können Sie Ihre Kontaktdaten per E-Mail an jugendamt@landkreisgoettingen.de senden. 

Durch die Bezahlkarte für Geflüchtete im Landkreis Göttingen erhalten Leistungsempfänger*innen unkompliziert Zugang zu ihren Sozialleistungen. Mit der Karte können sie deutschlandweit an allen VISA-Akzeptanzstellen im Einzelhandel einkaufen. Auch Online-Einkäufe sind möglich. Zusätzlich wurde die Regelung übernommen, dass volljährige Personen einmal im Monat bis zu 50 Euro in bar abheben können. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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