Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Obernfeld

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 29.05.2024 die Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Obernfeld, Brunnen Nord, Brunnen Süd, Brunnen Nordost und Brunnen Ost beschlossen.

Die Verordnung wurde am 27.06 2024 im Amtsblatt des Landkreises Göttingen bekanntgemacht und ist damit einen Tag nach der Bekanntmachung in Kraft getreten.

Die genauen Grenzen des Wasserschutzgebietes und seiner Schutzzonen ergeben sich aus Karten im Maßstab 1: 5000, die Bestandteil dieser Verordnung sind.

Ausfertigungen dieser Verordnung und der nicht veröffentlichten Karten befinden sich beim Landkreis Göttingen, bei der Stadt Duderstadt, der Samtgemeinde Gieboldehausen, der Gemeinde Obernfeld, sowie der Eichsfelder Energie- und Wasserversorgungsgesellschaft mbH. Die Verordnung und die Karten können dort während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden.

Um Gefährdungen für das Grundwasser auszuschließen, enthält die Verordnung Bestimmungen, wonach bestimmte Vorhaben und Handlungen verboten oder beschränkt zulässig sind. Über Genehmigungen und im Einzelfall mögliche Befreiungen von Verboten entscheidet die untere Wasserbehörde des Landkreises Göttingen. Im Bereich der Landwirtschaft erfolgt eine Einbindung der Trinkwasserschutz-Kooperation.

Die Verordnung finden Sie auch hier:

Verordnung WSG Obernfeld

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