Tierkörperbeseitigung

Verendete Tiere, Schlachtabfälle, verdorbene tierische Lebensmittel und Speiseabfälle mit tierischen Produkten müssen unschädlich beseitigt werden.
Dabei kommte es darauf an, zu verhindern, dass eine Tierseuche auftritt beziehungsweise sich ausbreitet. Eine nicht ordnungsgemäße Beseitigung gefährdet zudem die Umwelt und gegebenenfalls die Gesundheit der Menschen.

Neue gesetzliche nationale Grundlage für die Tiekörperbeseitigung ist das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz. Die Verpflichtung zur Verarbeitung und Beseitigung liegt bei den Kommunen.

Diese haben sich in einem Zweckverband zur Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen / Hannover zusammengeschlossen und die Firma SecAnim GmbH (bis 30.08.2021), ab 01.09.2021 die Rendac Icker GmbH & Co.KG mit der Entsorgung beauftragt.

Tierbesitzer, Schlachtbetriebe beziehungsweise Verursacher sind verpflichtet, das Entsorgungsmaterial zur Abholung anzumelden.
Eine Sonderbehandlung ist für „spezifiziertes Risikomaterial“ (SRM) im Rahmen der BSE-Bekämpfung nach Rinderschlachtungen vorgesehen.
Für Speiseabfälle gibt es ebenfalls Sonderregelungen, die Sie bitte erfragen.

Zu Ihren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern und weiteren Informationen


Weitere Dateien:

Antrag zur Registrierung einer Tätigkeit nach Art. 23 der VO (Erzeugung, Transport, Verarbeitung... von tierischen Nebenprodukten)

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