Tiergesundheit

Um landwirtschaftlichen Betrieben freien nationalen und internationalen Viehhandel zu ermöglichen, muss der Gesundheitsstatus der Nutztiere aufrecht erhalten werden. Das betrifft auch Haus- und Wildtiere.

Schwerpunktmaßnahmen sind dabei der Einschleppung übertragbarer Tierkrankheiten vorzubeugen und bei einem Ausbruch einer Tierseuche diese effektiv zu bekämpfen.
Die Viehverkehrsverordnung regelt Schutzmaßnahmen hinsichtlich Viehtransportfahrzeugen, Viehausstellungen und -märkten, Reinigung und Desinfektion, Tierkennzeichnung und Registrierungen und ähnliche.
Das Tierseuchengesetz und die Spezialvorschriften für einzelne Tierseuchenarten regelt umfassend die Bekämpfung eines Seuchenverdachts beziehungsweise Seuchenausbruches.

Eine besondere Tragweite haben dabei die Geflügelpest, die Maul- und Klauenseuche wie auch die Schweinepest.
Bekämpfungsmaßnahmen im Seuchengehöft in 1 km-Nachbarbetrieben, im 3 km-Sperrbezirk sowie im 10 km-Beobachtungsgebiet (Bestandsuntersuchungen, gegebenenfalls Tötungsanordnungen und ähnliches) werden im Bedarfsfall vom Tierseuchenkrisenzentrum des Veterinär- und Verbraucherschutzamtes veranlasst.

Für angeordnete Maßnahmen im Rahmen einer Tierseuche werden seitens der Niedersächsischen Tierseuchenkasse Entschädigungen gewährt. Dazu erforderliche Beihilfeanträge müssen über das Veterinär- und Verbraucherschutzamt gestellt werden.

zur Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr


Weitere Dateien:

Anzeige nach §79 TAMG; Anzeige Betriebsstätte für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln

 

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