Verfahren zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in Obernfeld

Im Jahr 2019 wurde das Verfahren zur Festsetzung eines  Wasserschutzgebietes zugunsten der Wassergewinnungsanlage Obernfeld, Brunnen Nord, Brunnen Süd, Brunnen Nordost und Brunnen Ost der Eichsfelder Energie- und Wasserversorgungs GmbH Duderstadt (EEW) abgebrochen. Mittlerweile liegt ein neuer Antrag der EEW mit einem neuen hydrogeologischen Gutachten vor. Der Landkreis Göttingen beabsichtigt nunmehr das Wasserschutzgebiet Obernfeld durch Verordnung festzusetzen. In dem Verfahren werden bei der Stadt Duderstadt und der Samtgemeinde Gieboldehausen die Antragsunterlagen einschließlich Lagepläne und Verordnungsentwurf in der Zeit vom 19.04.2023 bis 19.05.2023 zur Einsichtnahme ausgelegt.

Die Bekanntmachungstexte finden sie hier:

Bekanntmachung Stadt Duderstadt 

Gegen die Festsetzung des Wasserschutzgebietes kann jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt wird, bis zum 02.06.2023 bei den auslegenden Gemeinden und der unteren Wasserbehörde Einwendungen erheben.

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Hinweis auf Rechtsgrundlagen:

Wasserschutzgebiete werden durch Verordnung gemäß §§ 51 und 52 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 91 NWG des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) festgesetzt. Die Unterlagen sind gemäß § 91NWG in Verbindung mit § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in den Gemeinden auszulegen, in denen sich die beabsichtigte Verordnung voraussichtlich auswirkt.

 

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