Die Erreichbarkeit der Kreisverwaltung ist in zwei Stufen geregelt:
Terminvereinbarung Verbindliche Erreichbarkeit der zuständigen Ansprechperson. Das vollständige Dienstleistungsangebot steht zur Verfügung. Unnötiges Warten wird vermieden. Termine können vereinbart werden im Zeitraum Montag bis Freitag, jeweils 06:30 bis 19:30 Uhr Termine können während der Servicezeit (s.u.) mit dem zuständigen Fachbereich vereinbart werden.
Servicezeit Verlässliche Erreichbarkeit der Kreisverwaltung für Besuche und Telefonate. Allgemeine Auskünfte und (erste) Kontaktaufnahme. Montag, Mittwoch und Freitag, jeweils von 09:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag, von 13:30 bis 16:00 Uhr. Diese Zeiten können für eine Terminvereinbarung genutzt werden.
Ab dem 02.02.2023 entfällt die Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmaske oder FFP2 Maske).
Zum Schutz vor einer Infektionen werden Besucher*innen gebeten freiwillig und bei Erkältungssymptomen eine Maske ztu tragen.
Hinweis: In einzelnen Bereichen der Kreisverwaltung kann es zurzeit zu Abweichungen zur allgemeinen Servicezeit kommen. Dies wird als Pressemitteilung veröffentlicht.
Benötigen Sie eine Auskunft oder Informationen aus dem Verdachtsflächenkataster? Wie und wo Sie eine entsprechende Auskunft erhalten erfahren Sie hier.