Im Oktober 2023 wurde das Blauzungenvirus Typ 3 erstmals in Niedersachsen festgestellt. Damit haben Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen den Status „seuchenfrei in Bezug auf Infektionen mit BTV“ verloren.
Seit Ende 2023 hat sich das durch Mücken übertragene Virus in Deutschland weiterverbreitet. Am 31.07.2024 wurde es auch in Betrieben im Landkreis Göttingen nachgewiesen. Derzeit sind weitere Verdachtsfälle in Abklärung.
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Viruserkrankung, für die Wiederkäuer anfällig sind. Unter den landwirtschaftlichen Nutztieren sind dies insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen. Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit völlig ungefährlich, ebenso der Verzehr von Milch oder Fleisch.
Die klinischen Symptome bei Rindern sind Entzündungen der Zitzenhaut und der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien mit Bläschenbildung und Ablösungen der Schleimhäute insbesondere an Zunge, Maul und Kronsaum. Es kommt meist zu einem Rückgang der Milchleistung.
Die klinischen Anzeichen beim Schaf sind häufig schwerwiegender als beim Rind. Dazu gehören eine erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde sowie typische Veränderungen der Schleimhäute.
Die Blauzungenkrankheit zählt zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Es erfolgen jedoch keine den Tierbestand oder einzelne Tiere betreffende Maßnahmen. Insbesondere werden betroffene Tiere im Rahmen der Tierseuchen-Bekämpfung nicht getötet.
Stellen Tierhalterinnen oder Tierhalter bei ihren Tieren verdächtige Krankheitssymptome fest, sollten sie ihre Haustierärztin oder ihren Haustierarzt verständigen. Gegebenenfalls sind Blutproben zu entnehmen und zur Untersuchung auf Blauzungenvirus einzusenden.
In solchen Fällen ist bitte der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz zu informieren unter veterinaeramt@landkreisgoettingen.de oder telefonisch unter 0551 525 -2613 oder -2493.