Der Landkreis Göttingen beabsichtigt, durch Verordnung gem. §§ 76 und 78 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und § 115 des Niedersächsischen Wasserhaushaltsgesetzes (NWG) ein Überschwemmungsgebiet für die Hahle festzusetzen.
Der neue Termin für die Erörterung der gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen und zu dem Vorhaben ergangenen Stellungnahmen wird auf den Donnerstag, den 16.05.2024, 14:00 Uhr, in der Mehrzweckhalle in Rollshausen, Mehrzweckraum, Kreisstr. 1, 37434 Rollshausen, anberaumt.
Der vollständige Bekanntmachungstext steht auch hier zur Verfügung