Der Landkreis Göttingen beabsichtigt, durch Verordnung gem. §§ 76 und 78 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und § 115 des Niedersächsischen Wasserhaushaltsgesetzes (NWG) ein Überschwemmungsgebiet für die Hahle festzusetzen. Der Termin für die Erörterung der gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen und zu dem Vorhaben ergangenen Stellungnahmen wurde auf Donnerstag, den 18.04.2024, 14:00 Uhr, in der Mehrzweckhalle in Rollshausen, Mehrzweckraum, Kreisstr. 1, 37434 Rollshausen, anberaumt. Dieser Termin wird abgesagt und zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. Der vollständige Bekanntmachungstext über die Absage des Termins steht auch hier zur Verfügung.