Der Landkreis Göttingen ist seit Januar 2005 allein verantwortlich und zuständig für die Beratung, Betreuung und Vermittlung von langzeitarbeitslosen Menschen.
Damit zählen wir zu den 104 Kommunen in Deutschland, die von der Möglichkeit der Option nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) Gebrauch gemacht haben.

Motiviert für diese Entscheidung hat uns gleichermaßen die starke regionale Verantwortung für die Menschen, die hier leben, und für die Unternehmen, die im Landkreis Göttingen ihren Standort haben. Der Kreistag und die Verwaltung des Landkreises wissen beide um die seit Jahren bestehende hohe Langzeitarbeitslosigkeit mit allen damit zusammenhängenden Problemlagen.

Die Betreuung der SGB II-Kunden erfolgt durch das Jobcenter Landkreis Göttingen an den Standorten Duderstadt, Hann. Münden, Göttingen – Land und Stadt Göttingen, Osterode und Südharz.

Wir setzen auf die neuen Wege, die in die sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit führen. Zusammen mit den Kommunen, den Unternehmen in der Region, den Bildungsträgern und den Beratungsstellen möchten wir die Langzeitarbeitslosigkeit reduzieren.

Wir verstehen uns als Wegbegleiter, Menschen in einer Lebensphase mit Hilfebedarf als verlässlicher Partner zur Seite zu stehen. Um einen kleinen Einblick in die Arbeitsweise zu erhalten, finden sie in der Broschüre „Kommunale Jobcenter – Menschen vor Ort“ Beispiele für gelungene Arbeitsintegration.

Weitere Informationen zum SGB II erhalten Sie in unseren Erklärvideos in den Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch und Ukrainisch.

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