Hinweise für Bildungsträger
Auf dieser Seite finden Sie die wesentlichen Informationen rund um das Thema Maßnahmeförderung von Bürgergeldempfänger*innnen des Jobcenters in Stadt und Landkreis Göttingen.
Ansprechpartner*innen
Für Fragen zu diesem Themenkomplex stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projektmanagements im Jobcenter gern zur Verfügung.
Wir sind immer an neuen Ideen und Entwicklungen interessiert. Hierzu bitte möglichst frühzeitig mit dem / der zuständigen Ansprechpartner*in aus dem Projektmanagement Kontakt aufnehmen, um gemeinsam die Möglichkeiten zu besprechen.
Maßnahmeförderung durch Gutscheine
Für die Maßnahmeförderung durch einen Gutschein nach § 45 SGB III oder § 81ff SGB III sind ab dem 01.08.2019 für alle ab diesem Stichtag durch die Jobcenter in Stadt und Landkreis Göttingen ausgegebenen Gutscheine die folgenden Rahmenbedingungen verbindlich. Zudem gilt ab dem 01.08.2019 ein einheitliches Förderungsverfahren für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Jobcentern in Stadt und Landkreis Göttingen.
Die Rahmenbedingungen finden Sie hier:
Rahmenbedingungen Maßnahmefoerderung Bildungsgutschein FbW
Rahmenbedingungen Maßnahmefoerderung AVGS-MAT
Aktuelles
Präsentation und Dokumente des letzten Trägertreffens