Altholz
Größere Einrichtungsgegenstände aus Holz werden im Rahmen der Sperrmüllsammlung abgeholt und werden an den Recyclinghöfen des Landkreises Göttingen gebührenpflichtig angenommen.
Zum Altholz gehören:
Möbel und Einrichtungsgegenstände aus Holz sowie sonstige Holzteile, die üblicherweise im Haushalt anfallen, z.B.: Besenstiel, Holzleiter, Holzkisten, Holzschlitten, Küchen u. sonstige Inneneinrichtungen aus Holz, auch beschichtet, gestrichen u. lackiert, Regalbretter, Schrank, Stuhl, Tisch, Klicklaminat.