Altholz

Größere Einrichtungsgegenstände aus Holz werden im Rahmen der Sperrmüllsammlung abgeholt und werden an den Recyclinghöfen des Landkreises Göttingen gebührenpflichtig angenommen.

Zum Altholz gehören:

Möbel und Einrichtungsgegenstände aus Holz sowie sonstige Holzteile, die üblicherweise im Haushalt anfallen, z.B.: Besenstiel, Holzleiter, Holzkisten, Holzschlitten, Küchen u. sonstige Inneneinrichtungen aus Holz, auch beschichtet, gestrichen u. lackiert, Regalbretter, Schrank, Stuhl, Tisch, Klicklaminat.

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