Sperrmüll
Sie möchten die Abholung Ihrer sperrigen Abfälle benatragen? Die Vorgaben zur Sperrmüllabholung finden Sie hier: Infoblatt Sperrmüll. Informationen zu den gebührenpflichtigen Sonderleistungen wie Eilabholung oder Wunschtermin finden Sie weiter unten. Die angemeldeten sperrigen Abfälle werden in der Regel binnen 4 Wochen nach Eingang der Bestellung abgeholt. Den Abfuhrtermin wählen Sie im System selbst aus und die Auswahl wird Ihnen per Mail bestätigt.
Kostenfrei sind drei Sperrmüllabholungen pro Kalenderjahr. Jede weitere Abholung wird berechnet.
Stellen Sie Ihre Gegenstände frühestens ab 18:00 Uhr am Abend vorher, spätestens jedoch bis 06:00 Uhr am Abholtag am Straßenrand oder einem Bereitstellungsplatz bereit. Da Sperrmüll, Altholz, Altmetall und Elektronikschrott mit unterschiedlichen Fahrzeugen abgeholt werden, stellen Sie diese Abfälle bitte getrennt voneinander bereit. Die Abholmenge ist auf insgesamt 4 m³ begrenzt.
Abfall, der nicht zu den sperrigen Abfällen gehört, wird nicht mitgenommen und muss vom Abfallbesitzer ordnungsgemäß entsorgt werden. Hier helfen wir Ihnen gern telefonisch mit den richtigen Entsorgungswegen unter 0551 525-1414 oder 05522 960-1414. Alternativ können Sie uns auch eine Mail an abfallberatung@landkreisgoettingen.de senden.
Hier geht es zum Online-Antrag für die Sperrmüllabholung.
Ihre Daten werden zum Zweck der Durchführung der Sperrmüllabfuhr an die beauftragten Abfuhrunternehmen übermittelt und automatisiert verarbeitet, um die Abfuhr zu ermöglichen.
Weitere Datenschutzhinweise der Abfallwirtschaften des Landkreises Göttingen finden Sie unter dem Punkt Datenschutzhinweise der Abfallwirtschaften des Landkreises Göttingen.
Wenn Sie bis zum nächsten regulären, gebührenfreien Sperrmülltermin nicht warten möchten, haben Sie die Möglichkeit, Sperrmüll, Altholz, Altmetall und Elektroschrott kurzfristig gegen Gebühr abholen zu lassen.
Die Eilabholung müssen Sie schriftlich unter Angabe von Anschrift und der abzuholenden Fraktionen beantragen. Die Gegenstände werden innerhalb von drei Werktagen nach Eingang des Antrages abgeholt.
Für die Eilabholung gelten dieselben Bedingungen wie für die Abfuhr auf Abruf:
- nach Fraktionen getrennte Bereitstellung am Straßenrand frühestens am Vorabend des Abholtages ab 18:00 Uhr,
- Höchstgewicht der Einzelstücke 70 kg,
- Größe der Einzelstücke 2 m x 1 m x 0,75 m.
- die abzuholende Menge ist auf 4 m³ beschränkt.
Sie möchten den Abholtag für Sperrmüll, Altholz, Altmetall und Elektroschrott selbst bestimmen, da Sie z. B. von außerhalb anreisen müssen oder umziehen wollen? Beantragen Sie die Abholung zu einem bestimmten Termin. Die Abholung kann selbstverständlich nur von Montag bis Freitag erfolgen. Sie kann frühestens drei Wochen nach Antragseingang erfolgen.
Es gelten dieselben Bedingungen wie für die Abfuhr auf Abruf:
- nach Fraktionen getrennte Bereitstellung am Straßenrand frühestens am Vorabend des Abholtages ab 18:00 Uhr,
- Höchstgewicht der Einzelstücke 70 kg,
- Größe der Einzelstücke 2 m x 1 m x 0,75 m.
- die abzuholende Menge ist auf 4 m³ beschränkt.