Recyclinghöfe, Deponien & Kompostanlagen
Bitte beachten Sie die Informationen zur Anlieferung von Abfällen in kleinen Mengen aus Privathaushalten.
Wichtige Informationen zur Anlieferung der Abfälle finden Sie in der Benutzungsordnung und der Anlage Asbest und Dämmmaterial.
Für die Ablagerung von gefährlichen Abfällen auf den Entsorgungsanlagen des Landkreises Göttingen sind ein Entsorgungsnachweis und ein Begleitschein notwendig. Entsorgungsnachweis und Begleitscheine müssen vom Abfallerzeuger in elektronischer Form erstellt und versendet werden, da bundesweit das elektronische Nachweisverfahren angewendet wird.