Koordinierungsstelle Umsetzung der Istanbul-Konvention

Istanbul-Konvention

»Zweck dieses Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen«

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, ist ein völkerrechtlicher Vertrag der 2011 im Europarat ausgearbeitet wurde und seit 2018 in Deutschland als Bundesgesetz gilt.

Die unterzeichnenden Staaten verpflichteten sich, die Gleichstellung der Geschlechter in ihrer Verfassungen zu verankern und sämtliche diskriminierenden Vorschriften abzuschaffen. Für eine zielgerichtete Umsetzung benötigt es eine koordinierte Politik, um das Problem der strukturellen Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu beenden.

Gewalt

Frauen sind überdurchschnittlich oft von Gewalt betroffen, häufig aus dem Grund, weil sie Frauen sind. Diese Gewalt wird als geschlechtsspezifisch bezeichnet. Sie findet häufig im sozialen Nahraum statt, ist aber ebenso von struktureller Natur und damit ein gesamtgesellschaftliches Problem.

Der Begriff häusliche Gewalt umfasst laut der Istanbul-Konvention geschlechtsspezifische Gewalt, die im gleichen Haushalt oder innerhalb der Familie stattfindet, unabhängig davon ob es sich um Partner*innen oder Ex-Partner*innen handelt und ob  diese im selben Haushalt oder getrennt voneinander leben. Sie richtet sich außerdem an Kinder, die von Gewalt betroffen oder mitbetroffen sind.

Nach der Übereinkunft tritt Gewalt gegen Frauen in unterschiedlichen Formen auf, die alle gleichermaßen zu bekämpfen sind: Körperliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, psychische Gewalt und wirtschaftliche Gewalt.

Forderungen der Istanbul-Konvention

  • Stärkung der Gewaltprävention
  • Langfristig finanzierten Gewaltschutz
  • Konsequente Strafverfolgung
  • Tatsächliche Gleichstellung

Geschlechtsspezifische Gewalt im Landkreis Göttingen

In Deutschland wird jeden dritten Tag eine Frau auf Grund geschlechtsspezifischer Gewalt getötet. Laut des statistischen Bundesamtes werden 89 Prozent der Frauen in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben (sexuell) belästigt. Auch im Landkreis Göttingen bestätigen sich diese Zahlen. Frauen erfahren Gewalt, weil sie Frauen sind. Diese endet manchmal sogar tödlich. Die Zahlen von Frauen, die bei Beratungsstellen im Landkreis Göttingen Hilfe suchen, sind seit 2020 um 24 Prozent gestiegen und bleiben auf diesem hohen Niveau.

Aufgaben der Koordinierungsstelle:

  • Ansprechperson für Fachstellen und Institutionen
  • Förderung der Zusammenarbeit und Vernetzung von lokalen Akteur*innen
  • Analyse und Monitoring der kommunalen Umsetzung
  • Erstellung lokaler Aktionspläne
  • Ausbau und Stärkung der Präventionsarbeit
  • Einschlägige Öffentlichkeitsarbeit
  • Netzwerkarbeit: intern, kommunal, regional, landes- und bundesweit

Kontakt

Mirja Liisa Ramola, Koordinierungsstelle Umsetzung Istanbul-Konvention

Adresse: Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen

Tel.: 0551 525-2620

Mail: ramola@landkreisgoettingen.de

Wie wird die Istanbul-Konvention in der Region Göttingen umgesetzt?

Die Gleichstellungsstelle des Landkreis Göttingen beauftragte, in Zusammenarbeit mit dem Gleichstellungsbüro der Stadt Göttingen, das Sozialwissenschaftliche Institut Zoom – Sozialforschung und Beratung GmbH eine Erhebung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Region Göttingen durchzuführen.

Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt.

Ziel der Studie war es zum einen, die Lücken im Hilfe System zu geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu identifizieren. Zum anderen soll aus den Ergebnissen ein gemeinsamer Aktionsplan zur Verhütung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für die Region Göttingen erstellt werden.

Für die Studie nutzte das Sozialwissenschaftliche Institut Zoom – Sozialforschung und Beratung GmbH qualitative und quantitative Methoden. Es wurden Expert*innen-Interviews im Bereich Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen* durchgeführt und ein umfassender Online-Fragebogen an Fachkräfte und Engagierte in Stadt und Landkreis versendet. Dadurch konnte ein vielfältiges Bild über das Haupt- und Ehrenamtlichen Hilfesystem gezeichnet werden.

Die Kooperation zwischen den Koordinationsstellen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention der Gleichstellungsstelle des Landkreises und dem Gleichstellungsbüro der Stadt Göttingen findet statt, weil der Großteil des Hilfesystems Stadt und Landkreis gemeinsam abdeckt und/oder mit gleichen Institutionen zusammenarbeitet. Durch die Zusammenarbeit werden Synergien und Netzwerke gestärkt, die den Gewaltschutz nachhaltig verbessern.

Um einen umfassenden Aktionsplan zu erstellen erhalten die Koordinatorinnen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Beratung und Unterstützung von Begleitgruppen, bestehend aus Fachexpert*innen, Verwaltungskräften und Personen aus der Kommunalpolitik.

Bei Fragen und Interesse zum Aktionsplan wenden Sie sich an Mirja Ramola (Koordinatorinnen zur Umsetzung Istanbul-Konvention) ramola@landkreisgoettingen.de oder die Gleichstellungsstelle des Landkreises Göttingen gleichstellungsstelle@landkreisgoettingen.de.

Erhebung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Region Göttingen

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