Schlichtungsverfahren nach §15a SGB II
Bei der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans kann es manchmal zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Sollten Sie das Gefühl haben, diese im Gespräch mit der Integrationsfachkraft allein nicht lösen zu können, haben Sie die Möglichkeit ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Über das unten angefügte Kontaktformular können Sie ein Schlichtungsverfahren eröffnen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Die Meinungsverschiedenheit muss die Erstellung oder Fortschreibung eines Kooperationsplans betreffen. Gegenstand des Schlichtungsverfahrens können weder Meinungsverschiedenheiten zur Umsetzung des Kooperationsplans noch leistungsrechtliche Fragen sein.
- Das Schlichtungsgespräch findet mit Ihnen, der für Sie zuständigen Integrationsfachkraft und einer neutralen Schlichtungsperson aus dem Jobcenter statt, die Ihren Fall nicht kennt und besondere Kompetenzen im Bereich Konfliktlösung besitzt.
- Wenn Sie dies wünschen, können Sie eine Begleitperson zum Schlichtungsgespräch mitbringen.
- Ziel des Schlichtungsgesprächs ist es, einen gemeinsamen Lösungsvorschlag zu entwickeln. Dieser muss anschließend vom Jobcenter berücksichtigt werden. Das Schlichtungsverfahren endet entweder durch den gemeinsamen Lösungsvorschlag oder spätestens mit Ablauf von vier Wochen.