Infos für den Umschulungsbetrieb
Hier finden Betriebe grundsätzliche Informationen rund um das Thema Förderung von Umschulungen von Kundinnen und Kunden des Jobcenters in Stadt und Landkreis Göttingen.
Die Förderung einer betrieblichen Umschulung ist gem. § 81 SGB III durch Bildungsgutschein möglich.
Für Fragen zu diesem Themenkomplex stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projektmanagements im Jobcenter gern zur Verfügung.
Die nachfolgenden Rahmenbedingungen sind für alle ab dem 01.04.2020 durch das Jobcenter in Stadt und Landkreis Göttingen ausgegebenen Gutscheine verbindlich.
Rahmenbedingungen Förderung einer betrieblichen Umschulung