Allgemeines und Behältergrößen

Der Landkreis Göttingen stellt Abfallbehälter für Bioabfälle, Altpapier und Restabfälle zur Verfügung. Eine Anschluss- und Nutzungspflicht besteht sowohl für die Komposttonne als auch die Restabfallbehälter.

Für die Bereitstellung und Leerung der Gelben Tonne ist die Firma FEHR-KNETTENBRECH-Industrieservice GmbH & Co.KG (FKI) zuständig – nicht der Landkreis Göttingen. Bei Fragen rund um das richtige Behältervolumen und die Leerung, sowie Behälterbestellungen und Reklamationen wenden Sie sich bitte direkt an FKI unter 0800 666 5445 oder LVP-goettingen@fehr-knettenbrech.de.

Alle Abfallbehälter des Landkreises Göttingen sind mit einem Identifikationschip, welcher die zweifelsfreie Zuordnung des Behälters zum Grundstück ermöglicht, ausgestattet. Daher werden nur angemeldete/gechipte Behälter geleert. Unberechtigt bereitgestellte Tonnen, für die keine Gebühr bezahlt wird, ebenso als gestohlen gemeldete oder nicht zum Turnus gehörende Behälter sind von der Leerung ausgeschlossen. Die Müllfahrzeuge sind mit einer Technik ausgestattet, welche die Nummer des Chips erkennt. Diese im Chip gespeicherte Nummer wird vom Sammelfahrzeug an die Abfallwirtschaft gesendet, wo sie in die Behälterdatei eingelesen und abgeglichen wird. Personenbezogene Daten werden nicht auf dem Chip gespeichert.

Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Gebühren rund um die Abfallbehälter und die Kontaktdaten der zuständigen Sachbearbeiter*innen in der Gebührenstelle.

Die grüne Komposttonne zur Sammlung von Bioabfällen aus Haushalt und Garten wird 2-wöchentlich geleert. Ein anderer Leerungsrhythmus ist nicht vorgesehen. Behälterschlösser können als gebührenpflichtige Leistung ab einem Behältervolumen von 60 l bestellt werden. Ein weiteres, gebührenpflichtiges  Serviceangebot stellt das Holen der Abfallbehälter vom Grundstück dar. Und natürlich auch das Zurückstellen.

Die Komposttonne gibt es in den Größen 40 l, 60 l, 80 l, 120 l und 240 l. Die Behältergrößen 770 l und 1.100 l werden nur bei Modellversuchen und auf Friedhöfen eingesetzt. Reicht das Behältervolumen mal nicht aus, können Mehrmengen in den gekennzeichneten, gebührenpflichtigen Laubsäcken bereitgestellt werden.

Die Größe der Komposttonne richtet sich bei Haushalten nach der Anzahl der Personen, die dort wohnen. Das Regelvolumen entspricht 7,5 l pro Person und Woche. Es kann also einfach mit 15 l pro Person gerechnet werden.

Auf die Komposttonne kann verzichtet werden, wenn alle Küchen- und Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück selbst kompostiert werden. Die Befreiung von der Komposttonnennutzung ist nur bei der vollständigen, fachgerechten und ganzjährigen Verwertung aller anfallenden Bioabfälle auf dem Grundstück möglich. Für die Ausbringung des entstehenden Kompostes müssen mindestens 25 m² pro Person vorhanden sein.

Wird nur ein Teil der anfallenden Bioabfälle selbst verwertet oder ist keine Gartenfläche vorhanden und somit keine Gartenabfälle, ist eine angemessene Reduzierung des Komposttonnenvolumens möglich.

Die Saison-Komposttonne ist ein zusätzliches Angebot zur Entsorgung von Bioabfällen aus dem Garten und ab einer Größe von 60 l bestellbar. Sie wird von April bis Oktober, optional November, 2‑wöchentlich am selben Tag wie die Komposttonne geleert und nur für den gewählten Saison-Zeitraum bezahlt. Über die vegetationsarme Zeit bleibt der Behälter am Grundstück, wird aber nicht geleert und berechnet. Das Volumen der Saison-Komposttonne ist frei nach Bedarf wählbar.

Unterschieden werden die Saison-Komposttonnen von den Komposttonnen über die Daten im Behälterchip, die Adressaufkleber und die farbigen Saison-Komposttonnen-Aufkleber.

Der graue Restabfallbehälter wird grundsätzlich 2-wöchentlich geleert. Behälterschlösser können als gebührenpflichtige Leistung ab einem Behältervolumen von 60 l bestellt werden.

Ein weiteres Serviceangebot stellt das Holen der Abfallbehälter vom Grundstück vom und aufs Grundstück dar.

Den Restabfallbehälter gibt es in den Größen 40 l, 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 770 l und 1.100 l. Reicht das Behältervolumen mal nicht aus, können die gekennzeichneten, gebührenpflichtigen Abfallsäcke bei der Leerung dazugestellt werden.

Die Größe der Restabfallbehälter richtet sich bei Wohngrundstücken nach der Anzahl der Personen, die dort wohnen. Das Regelvolumen entspricht 7,5 l pro Person und Woche. Bei einer 2-wöchentlichen Leerung kann also einfach 15 l pro Person gerechnet werden.

Befindet sich nur oder zusätzlich ein oder mehrere Gewerbebetriebe auf dem Grundstück, muss auch für das Gewerbe ausreichend Restabfallvolumen vorgehalten werden. Dazu beraten Sie gerne die Mitarbeitenden der Abfallwirtschaft. Kontaktieren Sie uns. Die Ansprechpersonen wählen Sie über den unten stehenden Link und dann auf An wen muss ich mich wenden.

Team Abfallwirtschaft in Göttingen

Tem Abfallwirtschaft Osterode am Harz

Altpapier wird 4-wöchentlich abgeholt. Ein Regelvolumen für die blauen Tonnen gibt es nicht. Die Größe wird nach Bedarf gewählt. Auszuwählen ist zwischen Behältern mit 240 l oder 1.100 l Volumen. Die Altpapiertonne ist nicht gebührenpflichtig.

Haushalte mit wenig Altpapieraufkommen und oder nur geringer Personenzahl können das Angebot der Nachbarschaftstonne nutzen und gemeinsam mit ihren direkten Nachbarn eine Altpapiertonne bestellen.

Mehrmengen können in Bündeln oder Kartons mit einem Volumen von maximal 0,5 m³ zur blauen Tonne dazu gestellt werden. Sollten regelmäßig Mehrmengen anfallen, bestellen Sie bitte einen weiteren Behälter.

Für die Bereitstellung und Leerung der Gelben Tonne ist die Firma FEHR-KNETTENBRECH-Industrieservice GmbH & Co.KG (FKI) zuständig – nicht der Landkreis Göttingen. Bei Fragen rund um das richtige Behältervolumen und die Leerung, sowie Behälterbestellungen und Reklamationen wenden Sie sich bitte direkt an FKI unter 0800 666 5445 oder LVP-goettingen@fehr-knettenbrech.de.

Bei individuellen Fragen zur Abfallsortierung hilft Ihnen die Abfallberatung des Landkreises Göttingen gerne weiter. Die Leerung finden 2-wöchentlich statt. Die Leerungstermine finden Sie im Abfallkalender. Auszuwählen ist zwischen Behältern mit 240 l oder 1.100 l Volumen.

Die gelbe Tonne zur Sammlung von Verpackungsabfällen unterliegt den dualen Systemen Deutschland und nicht der öffentlichen Hand (kommunal). Die Rechtsgrundlage für die Arbeit der dualen Systeme ist das Verpackungsgesetz. Die Finanzierung dieses Sammelsystems erfolgt nicht über die Abfallgebühren, sondern direkt über den Kauf verpackter Produkte im Supermarkt. Im Kaufpreis der Produkte sind bereits Cent-Beträge enthalten, die den dualen Systemen als Lizenzentgelte zufließen. Mit diesen Geldern organisieren die dualen Systeme die gelbe Sack- bzw. die gelbe Tonnen-Sammlung in Deutschland und vergeben die Sammel- und Verwertungsaufträge nach wirtschaftlichen Kriterien.

Verklickt? Hier geht's zurück!

Zurück