Nachbarschaftstonne

Direkt aneinandergrenzende Wohngrundstücke können die Nachbarschaftstonne auf Antrag nutzen und gemeinsam an Abfallbehälter angeschlossen werden. Das Behältervolumen muss dann entsprechend der Personenzahl der angeschlossenen Grundstücke berechnet werden. Angemeldet werden die Behälter über ein Grundstück. Der/Die verantwortliche Grundstückseigentümer*in ist dann auch gebührenpflichtig. Die Aufteilung der Gebühren ist dann eigenständig zwischen den Beteiligten zu organisieren.

Die Nachbarschaftsregelung eignet sich besonders für kleine Haushalte.

Formular Nachbarschaftstonne[1]

 


[1] PDF – Formular Nachbarschaftsregelung – Aktualisierung nach Bedarf

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