Verbraucherschutz
Um eine gleiche Qualität der Überwachung in allen Regionen Niedersachsens zu gewährleisten, arbeiten alle Behörden des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Niedersachsen nach einheitlichen Qualitätsstandards, die im Qualitätsmanagementsystem „EQUINO“ niedergelegt sind.
Für Landkreis und Stadt Göttingen überwacht das Veterinär- und Verbraucherschutzamt Göttingen den gesundheitlichen Verbraucherschutz und die Betriebe (Hersteller, Handel, Gastronomie etc.).
Ziel des gesundheitlichen Verbraucherschutzes ist es, Menschen in ihrer Rolle als Verbraucherin oder Verbraucher vor gesundheitlichen oder irreführenden Auswirkungen von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen , Kosmetika etc. zu schützen.
Im Bereich des gesundheitsbezogenen Verbraucherschutzes gibt es einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher grundsätzlich nur Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände angeboten werden dürfen, die gesundheitlich und gebrauchstechnisch unbedenklich sind.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, werden alle entsprechenden Betriebe nach einer erfolgten Risikobeurteilung in dort festgelegten Intervallen, durch das Veterinär- und Verbraucherschutzamt überprüft. Des Weiteren werden Proben der angebotenen Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika etc. analysiert, um ggf. Abweichungen feststellen zu können und diese in Zusammenarbeit mit den Unternehmen zu beheben.
Sollten Sie als Verbraucherin oder Verbraucher einen begründeten Verdacht haben, dass ein Lebensmittel, Bedarfsgegenstand, kosmetisches Mittel oder ein Betrieb nicht Ihren gesetzlichen Anspruch auf Unbedenklichkeit erfüllt, dann können Sie sich gerne an uns wenden. Wir gehen Ihrem Hinweis sofort nach, um die Abweichungen ggf. abstellen zu können.
Zu Ihren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern
Mehr Informationen:
Verbraucherzentralen des Landes Niedersachsen
Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Nach EU-Recht benötigen bestimmte Lebensmittelbetriebe eine "EU-Zulassung".
Hierzu gehören Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft (Fleisch-, Milch- oder Ei-produzierende Betriebe) sowie Großküchen, die
- selbst schlachten
- mehr als ein Drittel ihrer Produkte an eine Filiale oder Wiederverkäufer liefern oder
- Kunden im Umkreis von mehr als 100 km beliefern.
Nach europäischem Lebensmittelrecht stellen diese Betriebe als Multiplikatoren ein erhöhtes Risiko dar und müssen dementsprechend europaweit festgelegte Mindeststandards erfüllen.
Um den Vollzug landesweit einheitlich zu regeln, erfolgen diese EU-Zulassungen in Niedersachsen durch das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Die Abnahmekontrolle durch das LAVES gliedert sich in die Bereiche Betriebskontrolle und Kontrolle des betrieblichen Eigenkontrollsystems.
mehr Informationen des LAVES