Die Ausländerbehörde ist an zwei Standorten vertreten:

Landkreis Göttingen - Außenstelle Carl-Zeiss
Carl-Zeiss-Straße 5
37081 Göttingen

Servicezeiten:
Mo.       09:00  -   12:00   Uhr 
Mi.        09:00   -  12:00   Uhr
Do.       13:30   -  16:00   Uhr
Fr.         09:00  -   12:00  Uhr

Zuständig für die Wohnorte:

  • Stadt Duderstadt
  • Stadt Hann.Münden
  • Samtgemeinde Gieboldehausen
  • Samtgemeinde Dransfeld
  • Samtgemeine Radolfshausen
  • Flecken Adelebsen
  • Flecken Bovenden
  • Gemeinde Friedland
  • Gemeinde Gleichen
  • Gemeinde Stauffenberg
  • Gemeinde Rosdorf

Welche/r Ansprechpartner*in für Sie zuständig ist, erfahren Sie im Serviceportal.

Kreishaus Osterode am Harz
Herzberger Straße 5
37520 Osterode am Harz

Servicezeiten:
Mo.       09:00  -   12:00   Uhr 
Mi.        09:00   -  12:00   Uhr
Do.       13:30   -  16:00   Uhr
Fr.         09:00  -   12:00  Uhr

Zuständig für die Wohnorte:

  • Stadt Osterode am Harz
  • Stadt Herzberg am Harz
  • Stadt Bad Lauterberg im Harz
  • Stadt Bad Sachsa
  • Gemeinde Walkenried
  • Samtgemeinde Hattorf am Harz
  • Gemeinde Bad Grund (Harz)

Welche/r Ansprechpartner*in für Sie zuständig ist, erfahren Sie im Serviceportal.

Bitte beachten Sie: Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bitte vereinbaren Sie per E-Mail oder telefonisch einen Termin. Im Serviceportal finden Sie die Ansprechpartner*innen für den Standort Göttingen und für den Standort Osterode am Harz.

Außerhalb der regulären Servicezeiten sind ebenfalls Terminvergaben möglich. Diese werden jedoch ausschließlich per E-Mail oder telefonisch vereinbart.

 

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für den Wohnort innerhalb des Stadtgebiets Göttingen die Ausländerbehörde der Stadt Göttingen, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen zuständig ist. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Stadt Göttingen.
 

Achtung!!! Der Schutz für Vertriebene aus der Ukraine ist bis zum 04. März 2025 verlängert.

Weitere Informationen erhalten Sie hier unter Informationen für Vertriebene.

Aufenthaltsgestattung & Duldung

Sie möchten die Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung beantragen?

Weitere Informationen erhalten Sie unter den nachfolgenden Dienstleistungen:

Einbürgerung

Sie möchten die deutsche Staatsangehörigkeit durch eine Einbürgerung beantragen?

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Dienstleistung Einbürgerung.

Verpflichtungserklärung

Sie möchten einen Ausländer zu Besuchszwecken nach Deutschland einladen und benötigen für das nötige Visum eine Verpflichtungserklärung?

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Dienstleistung Verpflichtungserklärung (Besuchseinladung).

Namensänderung

Sie möchten aus wichtigem Grund eine öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragen, da eine Änderung nach den bürgerlichen Vorschriften über das Standesamt nicht möglich ist?

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Dienstleistung ​öffentlich-rechtliche Namensänderung (Änderung von Vor- und Familiennamen).

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Sie möchten als Arbeitgeber im beschleunigten Fachkräfteverfahren über die Ausländerbehörde ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung für eine angeworbene Fachkraft (mit vorliegender Vollmacht) einholen?

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Dienstleistung Beschleunigtes Fachkräfteverfahren gemäß § 81a AufenthG.

Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen sowie Kontaktinformationen finden Sie in unserem Serviceportal.

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