Handout „Ich habe was, was Du nicht siehst – Nicht-sichtbare Beeinträchtigungen und Diskriminierung in der Arbeitswelt“

Für alle, die leider nicht dabei sein konnten gibt es nun die Zusammenfassung des Vortrags.

Am 9. September 2024 fand die erste Veranstaltung der Reihe „Ich habe was, was Du nicht siehst“ in Göttingen statt. Diese Veranstaltungsreihe wurde von dem Landkreis, der Stadt und der Universität Göttingen organisiert. Sie beschäftigt sich mit dem Thema „Nicht-sichtbare Beeinträchtigungen und Diskriminierung in der Arbeitswelt“. Dazu gehören zum Beispiel Depressionen, Migräne oder ADHS. Diese Beeinträchtigungen sind oft nicht sichtbar, und Betroffene erleben Vorurteile, Einschränkungen oder sogar Diskriminierung bei der Arbeit.

Mehr als 100 Menschen kamen zur Auftaktveranstaltung in der „Alten Mensa“ in Göttingen. Professorin Niehaus von der Universität zu Köln hielt einen Vortrag zum Thema. Sie sprach darüber, wie mit nicht-sichtbaren Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz umgegangen werden kann. Im Anschluss konnten viele Fragen beantwortet werden.

Die Zusammenfassung des Vortrags finden Sie hier:https://www.uni-goettingen.de/de/document/download/007a8823f2d9ec56dcd5ddbe4c28e8af.pdf/Goettingen-PPT_0918_Handoutkurz-MN.pdf

Nach dem Vortrag stellten sich verschiedene Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen aus der Region vor. Sie zeigten den Teilnehmenden, wo sie Unterstützung finden können.

Fotos von der Veranstaltung finden Sie hier:https://www.uni-goettingen.de/de/bildergalerie+des+diversity+tag+2024/690875.html

Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, das Verständnis für nicht-sichtbare Beeinträchtigungen in der Arbeitswelt zu verbessern. Es soll gezeigt werden, wie Diskriminierung verhindert und ein gutes, inklusives Arbeitsumfeld geschaffen werden kann.

Bei Fragen oder Anregungen, wenden Sie sich gern an diversitaet@landkreisgoettingen.de

 

Ziele und Arbeitsschwerpunkte der Gleichstellungsstelle

Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten beruht auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen wie dem Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, der Niedersächsischen Verfassung und dem niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz.

Arbeitsgrundlage für die Herstellung der Gleichberechtigung im öffentlichen Dienst der Kommunen in Niedersachsen ist das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG).
Aus diesen gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich für die Gleichstellungsstelle des Landkreises Göttingen der Auftrag, Initiativen zu ergreifen und Maßnahmen einzuleiten, die

  • vorhandene Diskriminierungen beseitigen
  • bestehende Benachteiligungsstrukturen verändern
  • die Gleichberechtigung von Frauen und Männern Wirklichkeit werden lassen
  • und Geschlechtergerechtigkeit herstellen

Gleichstellungsdefizite müssen weiterhin abgebaut werden. Dies bezieht sich auf die berufliche Gleichstellung von Frauen, die längst noch nicht verwirklicht ist. Auch Kindererziehung, Haushalt und Fürsorgearbeiten sind weiterhin (fast) reine Frauensache.

Die strukturelle Benachteiligung von Frauen zieht sich durch viele gesellschaftliche Bereiche. So sind Frauen in politischen Gremien und Entscheidungspositionen unterrepräsentiert. Sie sind häufiger als Männer von Arbeitslosigkeit und Armut – insbesondere als Alleinerziehende und im Rentenalter – betroffen. Dies bedingt ihre stärkere Abhängigkeit von Sozialleistungen. Gewalt gegen Frauen und Mädchen, sexueller Missbrauch von Kindern und Sexismus sind unverändert bestehende, strukturelle bedingte Problemkreise in unserer Gesellschaft.

Gleichstellungsarbeit schließt Männer und Jungen nicht aus. Bei Elternzeit und Teilzeitarbeit sind Männer stark unterrepräsentiert; großen Nachholbedarf haben sie, Fürsorgearbeit für Kinder, Ältere und Pflegebedürftige zu übernehmen.

Dieses – und vieles mehr – muss sich im Interesse der Geschlechtergerechtigkeit ändern.

In der Praxis leiten sich daraus folgende Aufgaben ab:

  • Aktionsbündnisse z. B. zum Internationalen Frauentag, zum Internationalen Tag Nein zu Gewalt an Frauen und zum Equal Pay Day unterstützen
  • Herausgabe von Broschüren und Informationsmaterial sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Mitarbeit in Projekten und Initiativen, die zur Verbesserung der Lebenssituation von Frauen beitragen
  • Persönliche Beratung und Unterstützung von Frauen in allen Fragen der Gleichberechtigung
  • Organisation von Bildungsangeboten, Seminaren und frauenspezifischen Kulturveranstaltungen
  • Zusammenarbeit mit Frauengruppen, Verbänden, Vereinen und Institutionen zur Verbesserung der gesellschaftlichen Stellung von Frauen
  • Mitarbeit in den politischen Gremien, um geschlechterdifferenzierte und frauenspezifische Sichtweisen in die politische Debatte einzubringen

Stabsstelle: Stabsstelle Gleichstellungsbeauftragte

Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen

Raum: 228

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