Abfallgebühren werden fällig

Zum Montag, 01.07.2024, werden die Abfallgebühren für das Jahr 2024 fällig. Um Mahngebühren, Säumniszuschläge oder Vollstreckungskosten zu vermeiden, sollten Grundstückseigentümer*innen, die nicht am Lastschrifteneinzug teilnehmen, diesen Zahlungstermin einhalten.

Die Abfallwirtschaft Osterode am Harz bittet darum, sich bei Nachfragen oder Änderungsanzeigen auf schriftliche Mitteilungen zu beschränken als E-Mail unter abfallgebuehren-oha@landkreisgoettingen.de oder Fax unter 05522 960-4791. Dabei müssen das betreffende Grundstück und die Objektnummer, die auf dem Gebührenbescheid steht, angegeben sein.

Die Ansprechpartner*innen der Gebührenstelle stehen nach vorheriger Terminvereinbarung zu den auf dem Bescheid angegebenen Servicezeiten gern zur Verfügung, ferner kann auch außerhalb der Servicezeiten ein Besuchstermin vereinbart werden.

Wenn ein Grundstückseigentümer ein anderes Behältervolumen bestellen oder eine Änderung der Bankverbindung melden möchte, kann dies ausschließlich schriftlich und ebenfalls immer unter Angabe der Objektnummer und ggf. der entsprechenden Behälternummern geschehen. Bei Eigentumswechseln sind der alte und der neue Eigentümer zur Meldung verpflichtet, diese hat binnen eines Monats zu erfolgen.

Die Abfallgebühren beziehen sich auf das Kalenderjahr, also auf die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Fällig werden die Gebühren jeweils am 1. Juli eines Jahres.

Pressemitteilung

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