Einführung der grünen Komposttonne
Im Altkreis Osterode am Harz wurde im Jahr 2019 die Getrenntsammlung von Bioabfällen in Behältern eingeführt. Die ersten Leerungen der grünen Komposttonnen fanden im April 2019 statt.
Grundsätzlich besteht für alle angeschlossenen Grundstücke die Pflicht, eine Komposttonne zu nutzen. Wenn Bioabfälle im eigenen Garten kompostiert werden, kann eine kleinere Behältergröße gewählt oder in begründeten Ausnahmefällen – bei vollständiger Eigenkompostierung – eine Befreiung vom Benutzungszwang beantragt werden.
In der vegetationsreichen Zeit von April bis Oktober kann mit einer Saison-Komposttonne das vorhandene Behältervolumen für Bioabfälle erweitert werden. Die regelmäßige Grünabfallsammlung findet zusätzlich statt. Die Termine für die 2-wöchentlichen Leerungen der Komposttonnen und die Sammlung der Grünabfälle sind dem aktuellen Abfallkalender zu entnehmen.
Antworten auf viele Fragen rund um die Komposttonne finden Sie hier:
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Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt vor, die Bioabfälle spätestens ab dem 01.01.2015 getrennt zu sammeln und zu verwerten (§ 11 KrWG). Dieser Verpflichtung kommt nunmehr auch die Abfallwirtschaft Osterode am Harz nach und führt die Komposttonne ein.
Die Einführung der Komposttonne im Altkreis Osterode am Harz hat mit der Fusion nichts zu tun. Noch im Sommer 2013 hat der damalige Landkreis Osterode am Harz eine Restabfallanalyse durchführen lassen. Diese hat dann erstaunliche Ergebnisse gezeigt: mehr als 50% des Restabfalls besteht aus organischen Abfällen. Ein Jahr später (2014) wurde vom Kreistag des Landkreises Osterode am Harz der Grundsatzbeschluss zur flächendeckenden haushaltsnahen Sammlung von Bioabfällen gefasst. Da die Abfallwirtschaften der beiden Altkreise Göttingen und Osterode am Harz harmonisiert werden sollen, sollten vor der Fusion keine anderslaufenden Weichen gestellt werden, deshalb die spätere Umsetzung.
Ja, grundsätzlich schon, wenn alle für die Kompostierung geeigneten Materialien auf dem eigenen Grundstück fachgerecht kompostiert werden und der erzeugte Kompost auch selbst verwendet wird. Es muss ausreichend Ausbringungsfläche dafür da sein.
Es gibt keinen Unterschied. Im Landkreis Göttingen werden die Abfallbehälter für Bioabfälle Komposttonnen genannt.
Das Volumen der Komposttonne wird grundsätzlich entsprechend dem Bedarf frei wählbar sein. Dabei ist das Regelvolumen von 7,5 l pro Person und Woche zu beachten. Da die Komposttonne alle 2 Wochen geleert wird, berechnet sich das Regelvolumen wie folgt:
Anzahl auf dem Grundstück gemeldeten Personen ×7,5 l ×2 Wochen =Mindestvolumen der Komposttonne
Anzahl der Personen | Regelvolumen der Komposttonne | Mögliche Größe der Komposttonne / Kombinationen der Tonne |
1 | 15 l | 40 l |
2 | 30 l | 40 l |
3 | 45 l | 60 l |
4 | 60 l | 60 l |
5 | 75 l | 80 l |
6 | 90 l | 40 l + 60 l = 100 l; 120 l |
7 | 105 l | 120 l |
8 | 120 l | 120 l |
9 | 135 l | 80 l + 60 l = 140 l; 120 l + 40 l = 160 l; 240 l |
10 | 150 l | 120 l + 40 l = 160 l; 80 l + 80 l = 160 l; 240 l |
Usw. |
In der Komposttonne dürfen alle organische Küchen- und Speisereste, sowie Kaffeesatz, Tee- und Kaffeefilter, entsorgt werden, außer rohe Fleisch- und Fischreste und Knochen – die gehören in den Restabfallbehälter. Auch die Gartenabfälle wie Baum- und Rasenschnitt, sowie Fallobst, Laub dürfen in die Komposttonne. Außerdem können ebenso Sägespäne (nur aus unbehandelten Holz), Haare und Federn in die Komposttonne.
Die Komposttonne wird alle 14 Tage geleert. Gebührenpflichtige Zwischenleerungen sind im Einzelfall auf Antrag möglich
Direkt aneinander grenzenden Nachbargrundstücken kann eine Komposttonne als Nachbarschaftstonne bereitgestellt werden. Das Volumen der Nachbarschaftstonne errechnet sich aus den auf diesen beiden Grundstücken gemeldeten Personen.
Da Küchenabfälle ganzjährig anfallen, benötigen Sie auch ganzjährig eine Komposttonne oder Sie betreiben Eigenkompostierung. (siehe Frage Nr. 3)
Zusätzlich wird für die Sommermonate eine Saison-Komposttonne angeboten. Sie wird vom 1. April bis 31. Oktober geleert, bleibt aber das ganze Jahr auf dem Grundstück. Die Gebühr für die Saison-Komposttonne wird nur anteilig für die Saisonmonate berechnet.
Das ist ein 70 l Kraftpapiersack mit Aufdruck, der gegen Gebühr zu erwerben ist. Er kann dann z. B. mit Laub, Staudenabschnitt, kleine Ästen usw. gefüllt am Abfuhrtag der Komposttonne mit bereitgestellt werden.
Vollständige Eigenkompostierung | Teilweise Eigenkompostierung | Keine Eigenkompostierung | |
Komposttonne | - |
⎷ (kleinere) |
⎷
|
Saison Komposttonne (01.04. - 31.10.) |
⎷ (immer möglich) |
⎷ |
⎷ (evtl. zusätzlich) |
Grünabfallsammlung |
⎷ |
⎷ |
⎷ |
Laubsack |
⎷ |
⎷ |
⎷ |
Das Mindestvolumen beträgt 7,5 l pro Person und Woche.
Im Jahr 2019 bleibt die Grünabfall-Sammlung unverändert. Ab 2020 findet sie von März/April bis Mai und ab Oktober/November 14-täglich statt und von Juni bis September – 28-täglich.
Nein. Auch so genannte „kompostierbare“ Biomüllbeutel enthalten einen Erdölanteil. Die lassen sich zwar zersetzen, aber nicht vollständig biologisch abbauen. Als Resultat entsteht Mikroplastik, das sich im Kompost, Grundwasser, Boden wiederfindet und somit in die Nahrungskette gerät.
In der Kompostier- und Vergärungsanlage müssen die Biomüllbeutel als Störstoffe aussortiert werden, da sie sonst die Qualität des Kompostes beeinträchtigen.
Es wird die Plausibilität der Angaben überprüft, d. h. ob ausreichende unbebaute und unbefestigte Grundstücksfläche sowie ausreichende Fläche zum Ausbringen des Kompostes etc. vorhanden ist. In Einzelfällen findet eine Überprüfung vor Ort statt.
Für die Eigenkompostierer bestehen die Möglichkeiten:
- Eine kleinere Komposttonne oder
- eine Saison-Komposttonne zu bestellen
- Falls tatsächlich alle geeigneten organischen Abfälle immer kompostiert werden, kann die Befreiung beantragt werden. (siehe Frage 17)
Für Eigenkompostierer, die alle ihre Bioabfälle fachgerecht kompostieren und auf ihren Grundstück ausbringen, besteht die Möglichkeit sich von Anschluss- und Benutzungszwang befreien zu lassen. Es kann vom Grundstückseigentümer ein Befreiungsantrag gestellt und bestätigt werden, dass alle Bedingungen erfüllt werden. Bedingungen für einen Befreiungsantrag:
- Fachgerechte Kompostierung
- Ausreichender und geeigneter Platz für Eigenkompostierung
- Zugang zum Kompost für alle Bewohner des Grundstückes
- Ausbringfläche für Kompost ( 25 m2 pro Bewohner des Grundstückes), ausreichende unbefestigte Nutzfläche
Für die Befreiung von der Komposttonne müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Alle Bewohner des Grundstückes müssen einen Zugang zum Kompost haben
- Von dem Grundstückseigentümer muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden
Rohes Fleisch in der Komposttonne fängt schnell an zu faulen, mit erheblichen Folgen: sehr unangenehmer Geruch, Insekten und Tiere werden angezogen. Deswegen sollen die rohen Fleisch- und Fischreste, sowie Knochen über den Restabfallbehälter entsorgt werden.
Um die Verbreitung von Gerüchen und Insekten zu vermeiden, sollte man die Komposttonne insbesondere im Sommer an einen schattigen Platz stellen (Carport, Garage, Nord/Ostwand des Hauses). Die nassen Küchenabfälle sollten in Papiertüten gesammelt werden oder mit Zeitungspapier bzw. Küchenkrepp umwickelt werden.
Die Komposttonnen werden in folgenden Größen angeboten: 40 l, 60 l, 80 l, 120 l und 240 l. Das Regelvolumen beträgt 7,5 l pro Person und Woche.
Die Komposttonne wird abwechselnd zum Restabfallbehälter alle 14 Tage geleert. Die ersten Termine stehen dann im Abfallkalender 2019.
Die Gebühren für die Komposttonne sind abhängig vom Behältervolumen und der Volumengebühr. Diese sind der aktuellen Abfallinformation zu finden.
Die Größe der Komposttonne ist von der Anzahl der Personen, die diese Tonne nutzen werden, abhängig. Das Regelvolumen beträgt 7,5 l pro Person und Woche.
Um ein Festfrieren des Bioabfalls zu verhindern, sorgen Sie bitte dafür, Ihre Bioabfälle möglichst trocken in die Komposttonne zu werfen. Feuchte Abfälle sollen in Zeitungspapier, Küchenkrepp oder Papiertüten eingepackt werden. Sollte trotz allem der Bioabfall einmal festfrieren, könnte zum Beispiel mit einem Spaten der Inhalt der Komposttonne vorsichtig gelockert werden.
Kleine Mengen (haushaltsübliche) vom gespritzten Obst und Gemüse dürfen in die Komposttonne.
Die Option wird gegen Gebühr angeboten. Die Höhe der Gebühr wurde vom Kreistag am 05.09.2018 beschlossen. Die jährliche Gebühr für das Holen der Komposttonne vom Grundstück bis 15 Meter einfache Wegstrecke beträgt pro Behälter 231,55 €, von 15 bis 30 Meter einfache Wegstrecke 463,11 €.
Der Abfall aus der Komposttonne wird schon im Sammelfahrzeug mit den Inhalten der anderen Tonnen vermischt. Die Homogenität des Inhaltes einer Tonne hat damit keine negativen Auswirkungen bei den Kompostierung- bzw. Vergärungsprozessen in der Anlage.
Ja, die Zitrusfrüchte gehören in die Komposttonne.
Ja, es besteht die Möglichkeit, die Tonne gegen Gebühr je Behälter und Spülvorgang reinigen zu lassen. Die aktuellen Gebühren sind den Abfallinformation zu finden.
Selbst reinigen oder gegen Gebühr reinigen lassen.
Für die sperrigen Gartenabfälle ist die Grünabfallsammlung besser geeignet. Sonst besteht die Gefahr, dass die Tonne zu schwer wird und bei der Leerung beschädigt wird.
Die Fäkalien von Haus- und Nutztieren dürfen nicht in die Komposttonne. Die gehören in den Restabfall.
Nein. Diese Kleintiere dürfen auf dem eigenen Grundstück ausreichend tief vergraben werden. Sonst gehören sie in den Restabfall.
Selbstverständlich dürfen alle pflanzlichen Abfälle (ohne Topf, ohne Verpackung) in der Komposttonne entsorgt werden.
Sand und Steine sind anorganische Abfälle, die nicht in die Komposttonne gehören.
Haare, Feder, Holzwolle und Sägespäne vom unbehandelten Holz dürfen in die Komposttonne.
Die Bioabfälle darf man nur frei von Störstoffen in die Komposttonne werfen. Die Metallklammer vom Teebeutel darf dran bleiben.
Rasen-, Strauchschnitt, Laub, und andere Grün- und Gartenabfälle dürfen bedenkenlos in die Komposttonne hinein. Die Tonne darf aber nur so befüllt werden, dass sie nicht zu schwer ist und problemlos gerollt und geleert werden kann.
Die Komposttonne wird ganzjährig alle 2 Wochen geleert.
Ein idealer Standplatz für die Komposttonne ist ein schattiger, geschützter/ überdachter, eher kühler (z. B. Garage, Carport) Platz.
Ja, gern. Es wird empfohlen die feuchten Essensreste in Küchenkrepp, Zeitungspapier einzuwickeln oder Papiertüten zu nutzen, das Papier hilft die Abfälle trockener zu halten.
Ja, jede Komposttonne ist mit einem Chip ausgestattet und mit dem zugehörigen Grundstück „verheiratet“.
Auf der Komposttonne wird ein Aufkleber mit der Adresse und einem Barcode sein. Personengezogene Daten sind dort nicht hinterlegt. Sind mehrere Komposttonnen auf dem Grundstück, dürfen sie mit ablösbaren Aufklebern gekennzeichnet werden.
Saison-Komposttonne
Die Saison-Komposttonne ist eine Erweiterung des Entsorgungsangebots für Bioabfälle. Denn nur in den vegetationsreichen Monaten von April bis Oktober wird die Saison-Komposttonne geleert, in den Wintermonaten verbleibt sie bis zur nächsten Saison im „Winterschlaf“ auf dem Grundstück. Gebühren fallen natürlich nur für die sieben Monate der Leerung an. Sie eignet sich besonders für Gartenabfälle wie Rasenschnitt und kleine Äste.
Die Saison-Komposttonne kann als Entlastung der Eigenkompostierung oder zusätzlich zur normalen Komposttonne verwendet werden. Die anfallenden Bioabfälle werden so ganz bequem und kontaktlos an den Terminen der Komposttonnenleerung vor der eigenen Haustür geleert. Erhältlich sind die grünen Behälter von 60 bis 240 Liter.
Die Bestellung erfolgt formlos schriftlich durch die Eigentümer*innen per Mail an abfallgebuehren-oha@landkreisgoettingen.de oder per Post an Landkreis Göttingen, Abfallwirtschaft Osterode am Harz, Am Bahnhof 4, 37520 Osterode am Harz.
Alternativ kann die Saison-Komposttonne mit dem Formular zur An- und Abmeldung von Abfallbehältern bestellt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Abfallberatung unter 05522 96 04 777.
Was kostet das in 2024?
Die Gebühr für die Saison‐Komposttonne beträgt bei 2‐wöchentlicher Abholung im Leerungszeitraum vom 01.04. bis 31.10. (7 Saisonmonate):
Behältervolumen | Gebühr in € |
60 l | 42,70 |
80 l | 56,93 |
120 l | 85,40 |
240 l | 170,80 |
*770 l | 547,98 |
*1.100 l | 782,83 |
*nur für Modellversuche, Gärtnereibetriebe, Friedhöfe auf Antrag
Frau Heßke
Fachdienst: Fachdienst Abfall
37083 Göttingen
Raum: 2-17
- Telefon: 05522 960-4786
- Fax: 05522 960-64786
- E-Mail: hesske@landkreisgoettingen.de