Abfallgebühren: Bescheide für 2025 werden verschickt

Die Abfallgebührenbescheide für 2025 werden ab Dienstag, 04.02.2025, verschickt. Grundstückseigentümer*innen im Landkreis Göttingen erhalten damit ihre jährlichen Abrechnungen. Im Altkreis Göttingen steigt die Gebühr für die Behälterabfuhr um 10 Prozent.

Die Abfallwirtschaft des Landkreises Göttingen versendet in der Kalenderwoche 6 die Gebührenbescheide für das Jahr 2025. Die Gebühren decken den Zeitraum vom 01.01 bis 31.12.2025 ab und sind zum 01.07.2025 fällig.

SEPA-Lastschriftverfahren möglich

Die Zahlung kann wahlweise jährlich oder vierteljährlich per SEPA-Lastschrift erfolgen. Das entsprechende Formular zur Erteilung eines Lastschriftmandats steht auf der Website des Landkreises Göttingen zur Verfügung. Auch jetzt noch kann ein Mandat für das laufende Jahr eingerichtet werden.

Änderungen teilweise noch nicht berücksichtigt

Änderungsanträge, die bis 31.12.2024 eingereicht wurden, sind in den Bescheiden berücksichtigt. Später eingegangene oder erst später wirksame Änderungen wurden zwar bearbeitet, konnten jedoch aus technischen Gründen nicht mehr in den Jahresbescheiden erfasst werden. Falls sich Änderungswünsche mit der Bescheiderstellung überschnitten haben, werden gesonderte Änderungsbescheide versandt.

Änderung der Abfallgebühren 2025

Mit den Bescheiden werden auch die neuen Abfallgebühren mitgeteilt. Im Altkreis Göttingen steigt die Gebühr für die Behälterabfuhr um rund knapp 10 Prozent, im Altkreis Osterode am Harz verringert sich der Betrag um rund 19 Prozent. Alle Details zu den Gebühren finden Sie auf der Webseite der Kreisverwaltung.

„In diesem Jahr wurden die Abfallwirtschaftssysteme der Altkreise Göttingen und Osterode zusammengelegt. Diese Zusammenführung machte eine Anpassung der Abfallgebühren erforderlich, um eine einheitliche und kostendeckende Abfallentsorgung sicherzustellen. Erfreulich ist, dass trotz Energiekostensteigerungen und Personalkostensteigerungen die Abfallgebühren im Altkreis Göttingen nur moderat steigen und die Gebühren im Altkreis Osterode deutlich sinken. Nunmehr gelten für alle Bürgerinnen und Bürger gleiche Gebühren für ein gleiches Leistungsspektrum“, sagt Erste Kreisrätin Doreen Fragel in einem Statement.

Kontakt und Rückfragen

Fragen zu den Bescheiden beantwortet die Gebührenstelle der Abfallwirtschaft zu den auf dem Bescheid angegebenen Servicezeiten. Besuchstermine sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Kontakt per E-Mail: abfallwirtschaft@landkreisgoettingen.de.

Weitere Informationen zu Abfallgebühren und -behältern sind auf der Website des Landkreises Göttingen zu finden.

Pressemitteilung

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