Allgemeine Fragen zur Chipausstattung

Der Chip ermöglicht die zweifelsfreie Zuordnung des Behälters zum Grundstück.

Es werden nur angemeldete/bechipte Behälter geleert, er dient daher der Gebührengerechtigkeit.

Unberechtigt bereitgestellte Tonnen, für die keine Gebühr bezahlt wird, verstellte oder vertauschte, ebenso als gestohlen gemeldete oder nicht zum Turnus gehörende Behälter werden von der Leerung ausgeschlossen.

Die Erfassung von Leerungsdaten ermöglicht genaue Auskünfte bei Nachfragen zur Leerung.

Bürger*innen erhalten einen eindeutigen Nachweis über die Leerung des Behälters. Es wird erfasst, ob, wo und wann ein Behälter geleert wurde. Im Falle einer nicht durchgeführten Leerung wird festgehalten, aus welchem Grund diese nicht erfolgte: Ist der Behälter defekt? Stand er gar nicht bereit? Oder war das Grundstück zugeparkt? Die elektronische Speicherung ermöglicht es, Reklamationen effektiv zu bearbeiten.

Nein, die Chipausstattung ersetzt die bisherige Kennzeichnung mit Gebührenmarken. Neu ist die Möglichkeit der eindeutigen Behälterzuordnung zu den Grundstücken.

Mit der Umstellung auf die Chips ändert sich für die Bürger*innen nichts. Keine Veränderung des Abfuhrsystems oder der Abfuhrrhythmen.

 

Restabfall (graue Tonne)

Kompost (grüne Tonne)

Altpapier (blaue Tonne)

An der Bündelsammlung für Altpapier ändert sich nichts. Die blaue Tonne für Altpapier ist weiterhin ein freiwillig nutzbares Zusatzangebot.

 

Der Abfuhrrhythmus ändert sich durch die Ausstattung von Behältern mit Chips nicht.

 


Fragen zum Chip und Behälteretikett

Der Chip sitzt an der Unterseite des vorderen Behälterrandes in einer bereits vorhandene Einbuchtung („Chipnest“).

Ggf. wird an dieser Stelle ein Loch in den Behälter gefräst und der Chip dort eingesetzt.

Nur eine einfache Nummer (16-stellige Hexadezimalzahl). Diese wird dem angeschlossenen Grundstück in der Behälter-Software des Landkreises Göttingen zugeordnet. Auf dem Chip sind keine Personendaten hinterlegt.

Das Müllfahrzeug liest die Nummer, die auf dem Chip gespeichert ist, aus und übermittelt sie nach der Leerung des Behälters an den Landkreis Göttingen. Im Datenbestand des Landkreises Göttingen ist zu jeder Chipnummer gespeichert, um welche Tonne es sich handelt und zu welchem Grundstück sie gehört. Diese Zuordnung der Chipnummer zu den Behälterdaten erfolgt erst in der Verwaltung.

 

Der Strichcode beinhaltet eine fortlaufende Auftragsnummer bzw. Behälternummer. Durch diese Behälternummer kann der Behälter einem Grundstückseigentümer*in konkret zugewiesen werden.

Auf der linken Seite ist ein Etikett mit der zugeordneten Adresse angebracht.

 

Der Chip ist nur von unten zu sehen. Wenn wirklich kein oranger Chip von unten zu sehen ist, wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung Göttingen 0551 525-2473.

 

Bitte wenden Sie sich an die Abfallberatung Göttingen 0551 252-2473

 

Ein Behälter ohne Chip wird nicht geleert. Der Leerungsversuch wird vom Müllfahrzeug erfasst. Wenn Sie sich bei der Abfallberatung Göttingen melden, kann im System ermittelt werden, ob und warum die Leerung des Behälters nicht durchgeführt wurde. Ist der Chip verloren gegangen, erhalten Sie selbstverständlich einen korrekt ausgerüsteten Behälter durch den Behälterdienst.

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