Gebühren

Wer ist gebührenpflichtig?

Grundsätzlich ist die/der Grundstückseigentümer* in gebührenpflichtig. Deshalb werden auch nur Änderungsmitteilungen und Anträge, die vom Grundstückseigentümer* in bzw. von einem Bevollmächtigten gestellt wurden, bearbeitet.   Die jährlich zu zahlende Abfallgebühr setzt sich zusammen aus: Gebühr für den/die Restabfallbehälter + Behältergebühr (Grundgebühr) + Gebühr für die Komposttonne (falls vorhanden) + Gebühr für die Saison-Komposttonne (falls vorhanden). Die Abfallgebühren beziehen sich auf das laufende Kalenderjahr, also vom 1. Januar bis 31. Dezember und werden am 1. Juli fällig. 

Gebühren

Wer ist gebührenpflichtig? Grundsätzlich ist die/der Grundstückseigentümer* in gebührenpflichtig. Deshalb werden auch nur Änderungsmitteilungen und Anträge, die vom Grundstückseigentümer* in bzw. von einem Bevollmächtigten gestellt wurden, bearbeitet.   Die jährlich zu zahlende Abfallgebühr setzt sich zusammen aus: Gebühr für den/die Restabfallbehälter + Behältergebühr (Grundgebühr) + Gebühr für die Komposttonne (falls vorhanden) + Gebühr für die Saison-Komposttonne (falls vorhanden). Die Abfallgebühren beziehen sich auf das laufende Kalenderjahr, also vom 1. Januar bis 31. Dezember und werden am 1. Juli fällig. 

Gebührentabelle

Behältergröße

Restabfallbehälter
2-wöchentl. Leerung

Komposttonne
2-wöchentl. Leerung

Saison-Komposttonne
2-wöchentl. Leerung***

40 l

60,56 Euro

36,34 Euro

-

60 l

90,84 Euro

54,50 Euro

31,79 Euro

80 l

121,12 Euro

72,67 Euro

42,39 Euro

120 l

181,68 Euro

109,01 Euro

63,59 Euro

240 l

363,36 Euro

218,01 Euro

127,18 Euro

770 l

1.165,77 Euro

-

-

1.100 l

1.665,39 Euro

-

-

40 l roter Deckel*

30,28 Euro

  

60 l roter Deckel**

45,42 Euro

  
    

* 4-wöchentliche Leerung: nur für Grundstücke mit einer Person

** 4-wöchentliche Leerung: nur für Grundstücke mit einer oder zwei Personen

*** Leerung von April bis Oktober

 

Um Mahnungen etc. zu vermeiden, sollten Sie das Lastschrifteinzugsverfahren nutzen. 

 

Tauschgebühr 7,50 Euro bzw. 15,00 Euro
für die Aufstellung, Abholung oder den Tausch von Abfallbehältern. Behälter von 40 l bis 240 l 7,50 Euro, Behälter von 770 l bis 1.100 l 15,00 Euro. Das zeitgleiche Aufstellen und Abholen von einem oder mehreren Behältern wird als ein Tausch gerechnet. Für ein defektes oder abhanden gekommenes Gefäß erheben wir keine Tauschgebühr, sofern die Benutzer*innen schuldlos sind.

 

Behältergebühr - 5,00 Euro
wird für jeden zur Verfügung gestellten Restabfallbehälter pro Jahr erhoben.

Formular An- und Abmeldung Abfallbehälter

 

 

 

* 4-wöchentliche Leerung: nur für Grundstücke mit einer Person

** 4-wöchentliche Leerung: nur für Grundstücke mit einer oder zwei Personen

*** Leerung von April bis Oktober

Um Mahnungen etc. zu vermeiden, sollten Sie das Lastschrifteinzugsverfahren nutzen. 

 

Eine Tauschgebühr in Höhe von 7,50 Euro bzw. 15,00 Euro
wird für die Aufstellung, Abholung oder den Tausch von Abfallbehältern erhoben. Behälter von 40 l bis 240 l = 7,50 Euro, Behälter von 770 l bis 1.100 l = 15,00 Euro. Das zeitgleiche Aufstellen und Abholen von einem oder mehreren Behältern wird als ein Tausch gerechnet. Für ein defektes oder abhanden gekommenes Gefäß erheben wir keine Tauschgebühr, sofern die Benutzer*innen schuldlos sind.

Eine Behältergebühr von bis zu 5,00 Euro
wird für jeden zur Verfügung gestellten Restabfallbehälter pro Jahr erhoben.

Formular An- und Abmeldung Abfallbehälter

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