Allgemeines und Größen
Schwarze Behälter für Restabfälle
Der Anschluss- und Benutzungszwang besagt, dass jedes Grundstück mit einem Restabfallbehälter ausgestattet werden muss. Für die Entsorgung von Restabfällen stehen folgende Behältergrößen zur Verfügung: 40 l, 60 l, 80 l, 120 l, 240 l sowie 770 l und 1.100 l Behälter.
In welchem Turnus wird der Restabfallbehälter geleert? In der Regel in einem Turnus von 2 Wochen. Dabei muss beachtet werden, dass die entsprechenden Behälter in Wohngebieten bis 7:00 Uhr am Abfuhrtag an der Straße vor dem Grundstück oder ggf. einem festgelegten Sammelplatz bereitgestellt werden. Gewerbe- und Mischgebiete werden ab 6 Uhr angefahren. Ausschließlich für Grundstücke mit 1 bzw. 2 Personen (40 l- und 60 l-Behälter) kann auf Antrag der Leerungsrhythmus auf 4 Wochen verlängert werden.
Die Leerungstermine finden Sie im Abfallkalender
Leerungstermine und Feiertagsregelung für Großraumbehälter 770 l / 1.100 l
Hier finden Sie den Leerungstag und die durch Feiertage bedingten Veränderungen der Leerungstermine der Großraumbehälter der Größen 770l und 1.100l des aktuellen Jahres
Leerungstermine Großraumbehälter
Wo wird abgeholt?
Grundsätzlich vor dem angeschlossenen Grundstück. Bei eingeschränkter Erreichbarkeit kann die Abfallwirtschaft Göttingen zeitweise oder dauerhaft einen anderen Ort zur Bereitstellung bestimmen.
Wieviel darf in den Behälter hinein?
Der Behälter darf nur so weit gefüllt sein, dass der Deckel schließt und problemlos in das Sammelfahrzeug gekippt werden kann. Überfüllte Behälter können von der Leerung ausgeschlossen werden.
Wieviel Behältervolumen muss auf dem Grundstück sein?
Für reine Wohngrundstücke beträgt das Mindestvolumen 7,5 l pro Person und Woche.
Formular An- und Abmeldung Abfallbehälter
2,5 m³ - Behälter auf Abruf
Für größere Abfallmengen, wie zum Beispiel bei Schützenfesten, in Betrieben oder in Betrieben für Renovierungs – und Sanierungsmaßnahmen stehen Restabfallbehälter von 2.500 Litern Fassungsvermögen zur Verfügung.
Die Leerung kann der Nutzer des Behälters je nach Bedarf beauftragen. Sie erfolgt nur auf Abruf, feste Leerungstermine gibt es nicht. Für das Befahren des Grundstücks mit dem Müllfahrzeug benötigen wir eine schriftliche Einverständnis- und Haftungsübernahmeerklärung des Grundstückseigentümers.
Antrag An- und Abmeldung von 2,5 m³ Müllgroßbehälter
Grüne Behälter für kompostierbare Abfälle
Die organischen Abfälle können in folgenden Komposttonnen gesammelt werden: 40 l, 60 l, 80 l, 120 l und 240 l.
Die Kompost- und Saison-Komposttonnen werden immer 2-wöchentlich geleert.
Die Leerungstermine finden Sie im Abfallkalender.
Wieviel Behältervolumen für organische Abfälle muss auf dem Grundstück sein? Für reine Wohngrundstücke beträgt das Mindestvolumen 7,5 l pro Person und Woche. Wenn Sie ihre organischen Abfälle in ihrem Garten selbst kompostieren, können Sie sich von der Pflicht zur Komposttonne befreien lassen. Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den Landkreis Göttingen – Fachbereich Umwelt- Reinhäuser Landstraße 4 und verwenden Sie dafür das entsprechende Formular.
Formular An- und Abmeldung Abfallbehälter
Für die Monate, in denen besonders viele Gartenabfälle anfallen, bieten wir Ihnen die Saison- Komposttonne an. Die Saison – Komposttonne gibt es in den Größen: 60 l, 80 l, 120 l und 240 l. Die Leerung der Saison – Komposttonne erfolgt in der Vegetationsperiode von April bis Oktober. Die Leerungstermine finden Sie im Abfallkalender.
Blaue Behälter für Papier und Pappe
Die Altpapiersammlung wird alle 4 Wochen durchgeführt. Folgende Behältergrößen stehen zur Verfügung: 240 l sowie 1.100 l
Sie können wählen zwischen einer Abholung über die blaue Papiertonne oder Bündel und/oder Kartons. In Bündeln und/oder Kartons dürfen maximal 0,5 m³ Papier pro Abholung vor den Grundstücken bereitgestellt werden.
Die Leerungstermine finden Sie im Abfallkalender.
Alle Abfallbehälter sind mit einem Identifikationschip, welcher die zweifelsfreie Zuordnung des Behälters zum Grundstück ermöglicht, ausgestattet. Daher werden nur angemeldete/bechipte Behälter geleert. Unberechtigt bereitgestellte Tonnen, für die keine Gebühr bezahlt wird, ebenso als gestohlen gemeldete oder nicht zum Turnus gehörende Behälter sind von der Leerung ausgeschlossen. Die Müllfahrzeuge sind mit einer Technik ausgestattet, welche die Nummer des Chips erkennt. Diese im Chip gespeicherte Nummer wird vom Sammelfahrzeug an die Abfallwirtschaft Göttingen gesendet, wo sie in die Behälterdatei eingelesen und abgeglichen wird.