Sozialstrategie

Leitlinien einer Sozialstrategie - Beschluss des Kreistages am 07.03.2018
 

  1. Zur Verbesserung der Lebenslagen der Einwohner/-innen wird sich die Arbeit und die Steuerung der Fachbereiche des Dezernats II an den sozialen Lebensräumen (Sozialräumen) der Einwohner/-innen ausrichten.
  2. Die Fachbereiche arbeiten systematisch zusammen, um Leistungen abgestimmt zu planen und anzubieten. Organisationsstrukturen und Prozesse haben sich an der Optimierung der Leistungen im Sinne dieser Leitlinien zu orientieren.
  3. Vorsorgende, präventive Angebote werden konsequent und systematisch ausgebaut. Präventive Angebote sollen vorrangig durch Umschichtungen bei den nachgelagerten Einzelfallhilfen finanziert werden (Prävention vor Intervention).
  4. Einrichtungen im Sozialraum werden gestärkt, um nachsorgende Einzelfallhilfen zu vermeiden. Gruppenangebote sollen, wenn möglich, Vorrang vor Einzelfallhilfen haben (Strukturell vor Individuell).
  5. Einrichtungen sind so inklusiv wie möglich zu gestalten, d. h. sie passen sich den Bedürfnissen der Menschen an. In Sozialplanungskonferenzen erfolgt künftig eine systematische Vernetzung der Akteure. Dabei werden Entwicklungsprozesse im Städtebau, der Regional- und Dorfentwicklung u. a. berücksichtigt.
  6. Es findet eine regelmäßige Sozialberichterstattung zur Erfolgskontrolle statt (Steuerung vom „Bauchgefühl“ hin zu Fakten).

 

Kreistags-Beschlussvorlage vom 07.03.2018PDF-Datei (226 KB)

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