Servicezeiten
Die Erreichbarkeit der Kreisverwaltung ist in zwei Stufen geregelt:
Ab dem 02.02.2023 entfällt die Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmaske oder FFP2 Maske).
Zum Schutz vor einer Infektionen werden Besucher*innen gebeten freiwillig und bei Erkältungssymptomen eine Maske ztu tragen.
Hinweis: In einzelnen Bereichen der Kreisverwaltung kann es zurzeit zu Abweichungen zur allgemeinen Servicezeit kommen. Dies wird als Pressemitteilung veröffentlicht.