Testkäufe: Landkreis und Polizei kontrollieren Jugendschutz im Handel

Ein Team aus Polizei und Mitarbeitenden der Kreisverwaltung Göttingen hat Testkäufe in Duderstadt und Umgebung durchgeführt, um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu überprüfen. Das Ergebnis: In 6 von 17 überprüften Geschäften wurde Alkohol oder Tabak an Minderjährige verkauft, eine Verbesserung im Vergleich zur vergangenen Aktion: Bei Testkäufen im vergangenen Jahr scheiterten 11 von 15 Läden an den Vorgaben.

Die Testkäufe fanden in Duderstadt sowie in Gieboldehausen, Rhumspringe, Nesselröden und Ebergötzen statt. Jugendliche versuchten unter Aufsicht der Jugendschutzbeauftragten, Alkohol und Tabakwaren in Drogerien, Tankstellen oder im Einzelhandel zu kaufen.

Bei den Jugendlichen handelte es sich um Schülerpraktikanten des Polizeikommissariats Duderstadt, die auf den Testkauf vom Praktikumsleiter Polizeihauptkommissar Dierk Falkenhagen vorbereitet wurden.

In sechs Fällen wurde ihnen die Ware ausgehändigt. Die Verkaufsstellen erhielten direkt vor Ort Hinweise zum Jugendschutzgesetz und Informationsmaterialien.

Sensibilisierung als Ziel

Mitarbeitende des Fachbereichs Jugend der Kreisverwaltung und des Polizeikommissariats Duderstadt führen die Kontrollen durch, um Verkäufer*innen und Betreiber*innen für den Jugendschutz zu sensibilisieren. Auch die Käufer*innen selbst sollen erkennen, dass die Regelungen konsequent überprüft werden. Ziel ist es, Verstöße zu minimieren, was die erhöhte Präsenz in Duderstadt und Umgebung zeigt. Um den Jugendschutz langfristig zu verbessern, führen Polizei und Landkreis Göttingen deshalb regelmäßig Testkäufe durch.

Verbesserungen bei Kassenanzeigen

Eine positive Entwicklung zeigte sich bei den Kassensystemen: Inzwischen wird der Stichtag, ab dem ein Kauf von Tabakwaren oder alkoholischen Getränken möglich ist, bei allen überprüften Geschäften direkt an den Kassen angezeigt, um den Verkauf besser zu kontrollieren. Dennoch hängt die Umsetzung maßgeblich vom Personal ab – ob der Ausweis konsequent überprüft wird, bleibt entscheidend. Nur in einem Fall wurde der Ausweis nicht verlangt, in den anderen Fällen, in denen die Waren an die Jugendlichen verkauft wurden, wurde das Geburtsdatum nicht beachtet. Besonders auffällig war, dass in vielen der aufgesuchten Geschäfte der vorgeschriebenen Aushang zum Jugendschutzgesetz fehlte oder an ungeeigneten Stellen ausgehängt war.

Ab wann dürfen Jugendliche Alkohol und Tabak kaufen?

Das Jugendschutzgesetz regelt klar, ab welchem Alter Alkohol und Tabak erworben werden dürfen:

  • Bier, Wein und Sekt dürfen an Jugendliche ab 16 Jahren verkauft werden.
  • Spirituosen und Mischgetränke mit Spirituosen sowie hochprozentiger Alkohol sind erst ab 18 Jahren erlaubt.
  • Tabakwaren und E-Zigaretten dürfen ebenfalls nur an Volljährige (ab 18 Jahren) abgegeben werden.

Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

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