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++Stand 03.09.2024++

Illegales Camp der Rainbow-Family; Landkreise, Landesforsten und Polizei ziehen Bilanz

In einer gemeinsamen Pressemitteilung ziehen die Landkreise Göttingen und Goslar, die Niedersächsischen Landesforsten sowie die Polizeiinspektion Göttingen Bilanz nach dem illegalen Camp der „Rainbow-Family“ im Landschaftsschutzgebiet zwischen Bad Grund und Buntenbock. 

Drei Wochen ist es her, dass bis zu 1.500 Anhängerinnen und Anhänger der so genannten Rainbow-Family ihre Zelte illegal in einem Landschaftsschutzgebiet im Wald zwischen Bad Grund und Buntenbock aufgeschlagen haben. Mit dem Entzünden zahlreicher Feuerstellen sowie der Blockade von Rettungs- und Fluchtwegen haben die „Rainbow-Camper“ massiv und wiederholt gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, die in der Folge eine Vielzahl ordnungsbehördlicher Maßnahmen sowie die Durchführung mehrerer Großeinsätze mit Unterstützung der Polizei erforderlich machten. 

Inzwischen befindet sich das Zeltlager - das mit Blick auf die Anzahl der Teilnehmenden stets von einer großen Dynamik geprägt war - nach den Beobachtungen der verantwortlichen Stellen in Auflösung. Aus diesem Grund ziehen die Landkreise Göttingen und Goslar eine erste umfassende Bilanz der vergangenen Wochen. 

Goslars Landrat Dr. Alexander Saipa, der sich schon sehr früh ein Bild von der Lage vor Ort machte, persönlich mit den Mitgliedern der Rainbow-Family ins Gespräch kam und an deren Vernunft appellierte, hat inzwischen genug von den leeren Versprechungen der „Hippiegemeinschaft“ und bezeichnet deren Verhalten als absolut indiskutabel: „Was wir hier über fast den gesamten August erleben mussten, stimmt mich ausgesprochen ärgerlich. Die Rainbow-Family, die sich selbst als friedliebende Naturfreunde bezeichnen, haben mit einer unnachahmlichen Renitenz gegen die gesetzlichen Regelungen sowie Verbote und Aufforderungen der Behörden verstoßen und sich ausgesprochen flegelhaft und fahrlässig verhalten. Ich bezweifle zudem, dass wir uns auf die angekündigten Aufräumaktionen im Nachgang wirklich verlassen können. Hier wurde massiv viel Müll verursacht, tonnenweise Notdurft in der Natur hinterlassen und durch illegale Feuerstellen eine mitunter nicht zu kontrollierende Gefahr für Leib und Leben produziert.“ 

Ähnlich äußert sich auch Kreisrätin Marlies Dornieden, Dezernentin für öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Göttinger Kreisverwaltung, die sich dreimal vor Ort ein Bild gemacht hat: „In einem Rechtsstaat gilt das Recht für alle, ohne Ausnahme. Es ist daher unerlässlich, dass wir als Behörden auch gegenüber Gästen entschlossen handeln, die unsere örtlichen Regeln eklatant missachten und damit die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden. Mit ihrem Verhalten haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Rainbow-Family erhebliche Risiken verursacht 
beziehungsweise zumindest billigend in Kauf genommen, denn aufgrund der sommerlichen Wetterlage ist und war der Graslandfeuerindex gefährlich hoch angestiegen. Die von der Rainbow-Family daher immer wieder selbst propagierten friedlichen Absichten stehen im Widerspruch zu den tatsächlichen Auswirkungen ihres Verhaltens. Die Natur wurde durch illegale Feuerstellen und Wasserleitungen, wildes Campen und unzulässiges Befahren einzelner Waldflächen sowie die mehrere Tonnen umfassende Hinterlassenschaft von Notdurft erheblich geschädigt – eine unvermeidliche Folge bei einer derart großen Ansammlung von Menschen.“ 

Eine Auflösung des Zeltlagers stellte sowohl für die Göttinger als auch die Goslarer Ordnungsbehörden keine Option dar, weil bei staatlichen Handlungen stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss. 

Vor diesem Hintergrund haben sich die Kreisverwaltungen schon sehr früh darauf verständigt, ein Betretungs- und Aufenthaltsverbot für das Gebiet zu verfügen, die Rainbow-Camper stetig und mit Nachdruck zur Abreise aufzufordern sowie durch die Löschung von Feuerstellen, der Konfiszierung von Zelten und dem Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen Gefahr abzuwenden. 

Eine Auflösung des Camps war auch mit Blick auf die Größe des Areals unrealistisch, zumal sich eine solche Fläche auch nicht vollständig abriegeln lässt, um ein erneutes Eindringen zu verhindern.

Die Liste der durchgeführten ordnungsbehördlichen Maßnahmen, bei denen auch die Unterstützung der Polizei angefordert wurde, ist mittlerweile sehr lang. So wurden beispielsweise 70 Zelte respektive zeltähnliche Gegenstände konfisziert, 97 Fahrzeuge abgeschleppt, mehrere Feuer gelöscht und unzählige Ansprachen und Durchsagen gemacht. 

Rückblickend werten die Landkreise ihre Aktionen als Erfolg, wenngleich das ursprünglich gewünschte Ziel, die Zusammenkunft frühzeitig zu beenden, nicht geglückt ist. Und auch die Versuche, einen geeigneten Ausweichplatz zu finden, verliefen ohne Ergebnis. 

Dazu Landrat Dr. Saipa: „Wir haben Gefahr abgewendet, das war unsere wichtigste Aufgabe. Von daher sind unsere Maßnahmen auch in ihrem Umfang absolut angemessen gewesen. Dennoch werde ich zeitnah das Gespräch mit der Landesregierung suchen um zu erörtern, welche anderen Handlungsoptionen für die Zukunft bestehen könnten“ 

Das Bild, für den Weltfrieden und ein gewaltloses Miteinander einzustehen, welches sich die Mitglieder der Rainbow-Family in der Öffentlichkeit gerne zuschreiben lassen wollen, hat in den vergangenen Wochen immer wieder Risse bekommen. Zwar haben die Campenden in der Regel friedlich und ohne körperliche Gewalt auf die Einsätze der Behörden reagiert, es gab jedoch auch verschiedene Zwischenfälle. 

So versuchten 13 Menschen am 27. August den Abschleppvorgang eines Fahrzeuges zu verhindern, indem sie sich teilweise auf den Boden setzten oder sich den Einsatzkräften in den Weg stellten.

Diese Menschen wurden nach Ansprache der polizeilichen Einsatzkräfte weggetragen oder zur Seite geschoben, um den Abschleppvorgang zu ermöglichen. Eine männliche Person leistete dabei Widerstand und bespuckte die Einsatzkräfte. 

In einem anderen Fall betrat ein Angehöriger der Rainbow-Family widerrechtlich das Grundstück der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) Goslar. Zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer der illegalen Großveranstaltung müssen in den nächsten Wochen mit Post aus Goslar und Göttingen rechnen. Insgesamt haben die Behörden bislang 110 Bußgeldverfahren eingeleitet. Je nach Grad der Schwere und ob es sich um Wiederholungsfälle handelt, können die Geldbußen zwischen 300 bis 5.000 Euro liegen. 

Selbstkritisch beleuchten die Landkreise im Nachgang auch nochmals den Umgang mit der Presse im Zuge eines der Großeinsätze am Montag, 18. August. Die Situation wurde im Hinblick auf die Arbeit der Pressevertretungen falsch eingeschätzt, was im Nachgang auch vollkommen zurecht kritisiert wurde. Außerdem ist den Verantwortlichen in beiden Kreisverwaltungen viel daran gelegen, die Öffentlichkeit gemäß ihrer gesetzlichen Verpflichtung transparent und umfassend mit Informationen sowie weiteren Medieninhalten zu versorgen. 

Was die entstandenen Kosten für die mehrwöchigen Einsätze betrifft, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Diese Zahlen werden nachgeliefert. 

Das wochenlange Zeltlager hat natürlich auch Auswirkungen auf die Natur. Durch die Verrichtung der Notdurft stieg der Nitratgehalt im Boden naturgemäß an. Der Waldboden ist zertrampelt, Bodenbewuchs liegt darnieder und Moosflächen wurden aufgebrochen und zerstört. Hinzukommt die Entwendung von Holz aus dem Naturwald zum Feuer machen sowie die Förderung von Grundwasser zur Trinkwasserversorgung. 

Die Ankündigungen einiger Mitglieder der Rainbow-Family mit einer Sammelklage gegen die Maßnahmen der Behörden vorzugehen, wollen die Landkreise abwarten. In beiden Verwaltungen wird die klare Auffassung vertreten auf Grundlage des geltenden Rechtes gehandelt zu haben. 

Laut Aussagen eines Mitglieds der Rainbow-Family sollen alle Feuer in der Nacht vom gestrigen Montag, 2. September, auf den heutigen Dienstag, 3. September, gelöscht werden. Die Abreise der meisten Campbewohner*innen soll im Laufe des heutigen Tages erfolgen. Zurückbleiben, so die Auskunft der Sprecherin, werden etwa 20 bis 30 Personen die sich um das angekündigte Aufräumen kümmern wollen. Die Landkreise und die Landesforsten werden die Entwicklungen genauestens im Auge behalten.  

Pressemitteilung

++Stand 28.08.2024++

Allgemeinverfügung wird verlängert

Wegen der nicht angemeldeten Zusammenkunft in einem gemeindefreien Landschaftsschutzgebiet zwischen Bad Grund und Clausthal Zellerfeld nahe den Hahnebalzer Teichen und dem Taternplatz verlängern der Landkreis Göttingen und der Landkreis Goslar das Betretungs- und Aufenthaltsverbot bis zum 04.09.2024.

Im Rahmen ihrer Möglichkeit wird die Göttinger Kreisverwaltung die entsprechenden Informationen der Allgemeinverfügung vor Ort mittels Aushängen und Lautsprecherdurchsagen verbreiten, auffordern, das Gebiet zu verlassen, zunächst weiterhin Feuer löschen, Platzverweise erteilen sowie Fahrzeuge entfernen.

Hexentrail-Wanderung von Betretungsverbot ausgenommen
Eine Ausnahme betrifft die Harzer Hexentrail-Wanderung, die am Samstag, 31.08.2024, durch die Aufenthalts- und Verbotszone führt. Damit die Routen nicht neu gefasst werden müssen, ist die Wanderung in der Allgemeinverfügung berücksichtigt, sodass registrierte Teilnehmende das Gebiet betreten dürfen.

Die aktuellen Maßnahmen
Derzeit geht die Kreisverwaltung Göttingen davon aus, dass die Personen, die sich der „Rainbow Family“ zugehörig zeigen, nach Dienstag, 03.09.2024, (Neumond) das Gebiet verlassen. Bis dahin werden die bis dato im Rahmen der personellen Kapazitäten durchgeführten Maßnahmen (Abbau und konfiszieren von Zelten, Identitätsfeststellung zur Einleitung von Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren, Abschleppmaßnahmen an Fahrzeugen, um Rettungswege freizuhalten und das campieren in Fahrzeugen konsequent zu unterbinden, Lautsprecherdurchsagen zum Hinweis auf das Betretungs- und Aufenthaltsverbot und Drohnenflüge, um etwaige Feuerstellen zu identifizieren) weiterhin konsequent fortgesetzt. Lageabhängig werden in Abstimmung mit den Landesforsten und der Polizei weitere Maßnahmen geprüft

Pressemitteilung

++Stand 20.08.2024++

Betretungsverbot wird weiter bestehen bleiben

Illegale Zusammenkunft im Harz: Gemeinsame Aktion verhindert Abbrennen eines großen Ritualfeuers

Da die bisherigen Bemühungen der Goslarer und Göttinger Kreisverwaltungen nicht den erhofften Erfolg erzielt hatten und die Mitglieder der sogenannten Rainbow-Family noch immer verbotener Weise in einem Harzer Landschaftsschutzgebiet campen, hat es am Montag, 19.08.2024, eine weitere größere Maßnahme der Landkreise gegeben, bei der Polizei und weitere Einsatzkräfte unterstützt haben. Vorrangiges Ziel war es, ein großes „Ritualfeuer“ sowie weitere Feuerstellen der Bewohnerschaft des illegalen Camps in dem gemeindefreien Landschaftsschutzgebiet zwischen Bad Grund und Clausthal Zellerfeld zu löschen. Zu den Ergebnissen des Einsatzes hat es am Dienstagmittag, 20.08.204, eine Pressekonferenz im Göttinger Kreishaus gegeben.

Fazit von Kreisrätin Dornieden

„Es war ein erfolgreicher Einsatz, denn das große Ritualfeuer, das in der Nacht zum 20. August in dem Waldgebiet abgebrannt werden sollte, konnte verhindert werden“, resümierte Marlies Dornieden, Dezernentin für Öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landkreises Göttingen.

Großes Feuer verhindert, kleine Feuer gelöscht

Mit Blick auf die Größe eines Feuers, das bereits am Vorabend der Vollmondnacht in dem Landschaftsschutzgebiet entzündet worden war (s. Video ), war die Befürchtung der Behörden groß, dass ein Flächen- oder Waldbrand ausbrechen könnte. Gegen 15:30 Uhr betraten Kräfte der Landespolizei gemeinsam mit Feuerwehrleuten, die mit Löschsäcken ausgestattet waren, den zentralen Platz des über 200 Hektar verteilten Camps. Die Feuerwehr konnte das bereits leicht brennende Feuer löschen; die Polizisten bildeten einen losen Kreis um die Feuerstelle und konnten so über die Nacht hinweg sicherstellen, dass die Flammen nicht mit dem bereitliegenden Holz neu entfacht werden konnten. Die Rainbow-Family tanzte und feierte friedlich auf dem Platz um die abgeschirmte Stelle herum. Auch weitere kleine Feuerstellen konnten im Laufe des Abends erfolgreich erstickt werden.

Rund 350 Kräfte im Einsatz, Kosten noch nicht zu beziffern

Insgesamt 350 Kräfte von Kreisverwaltung, Polizei, Freiwilliger Feuerwehr, Technischem Hilfswerk (THW) und Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) waren insgesamt im Einsatz. Ab 4:00 Uhr früh rückten die Kräfte nach und nach ab, um 6:00 Uhr war der Einsatz beendet. Die Kosten für die Aktionen, die seit der Besetzung des Landschaftsschutzgebiets durch die Rainbow-Family entstanden sind, können noch nicht genau beziffert werden. Ob die Geldbußen, mit denen die illegal Campenden bisher belegt worden sind, die Ausgaben der Kreisverwaltungen decken werden, ist ebenfalls offen.

Wildes Parken und Campen, Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren

Im Rahmen der Aktion wurden weiterhin 25 Fahrzeuge abgeschleppt, die wild parkten und die Zufahrten versperrten sowie ein Durchkommen von Rettungs- und Feuerwehrfahrzeugen auf Forstwegen behinderten. Insgesamt wurden seit Bekanntwerden des Camps etwa 100 Fahrzeuge – einzelne Fahrzeuge teilweise mehrfach – aus dem Gebiet entfernt. Patrick Moritz, Leiter des Fachbereichs für Öffentliche Sicherheit und Ordnung, ergänzte im Rahmen der Pressekonferenz: „Bisher konnten wir Ordnungswidrigkeitsverfahren im unteren dreistelligen Bereich aufnehmen.“

Biotop angezapft, Exkremente im Landschaftsschutzgebiet

Auch weitere Fachleute der Kreisverwaltung, unter anderem aus den Bereichen Umwelt und Veterinärwesen, waren auf dem Gelände unterwegs und stellten unter anderem fest, dass eine Wasserleitung rechtswidriger Weise aus einem Biotop in das Camp verlegt worden war. Diese wurde zurückgebaut. Die Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) des Landkreises Göttingen stellte den Campenden 240 Liter Frischwasser zur Verfügung. Damit sollte sichergestellt werden, dass weiterhin Nahrung für die Babys und Kleinkinder der Campenden hergestellt werden kann.

Ein weiteres Problem: Auch wenn die Mitglieder der Rainbow-Family sich Notdurft-Löcher, sogenannte „Shit pits“ gebuddelt haben und dies mit Abstand zu Bächen, Flüssen oder Seen geschehen sein sollte, so ist die Menge der Ausscheidungen nicht unerheblich und Fäkalien könnten durch Überschwemmungen oder starken Regen in Gewässer eindringen. Geht man davon aus, dass ein erwachsener Mensch am Tag ca. 250 Gramm Stuhl ausscheidet, dann ergibt das in 8 Tagen bei 1.000 Personen eine Menge von 2000 Kilogramm.

Ausblick und weiteres Vorgehen

„Wir gehen davon aus, dass die Campenden nun nach und nach abreisen werden, da das große Ritualevent in der Vollmondnacht vorüber ist“, so Dorniedens Einschätzung. Da das sogenannte „Gathering“ der Regenbogenfamilie bis zum 3. September geplant ist, ließe sich aber nicht genau sagen, wann die letzte Person das Landschaftsschutzgebiet verlassen würde. Mit Hinblick auf die Wetterprognose, die Trockenheit und Hitze voraussagt, und um eine Gefahr durch Feuer die weiterhin verstellten Wege von der Bevölkerung abzuwenden, wird das Sperrgebiet zunächst bestehen bleiben und die entsprechend angepasste Allgemeinverfügung für weitere 7 Tage erlassen. Im Rahmen ihrer Möglichkeit wird die Göttinger Kreisverwaltung die entsprechenden Informationen vor Ort mittels Aushängen und Lautsprecherdurchsagen verbreiten, auffordern, das Gebiet zu verlassen, zunächst weiterhin Feuer löschen, Platzverweise erteilen sowie Fahrzeuge entfernen. „Wir werten täglich unter anderem Drohnenfotos aus und beraten je nach Entwicklung der Lage die weiter Vorgehensweise tagesaktuell“, erläutert Dornieden.

 

++Stand 19.08.2024, 18:30 Uhr++

Landkreise, Polizei und Feuerwehr unterbinden
rituelles Feuer bei illegaler Großveranstaltung

 

Da die bisherigen Bemühungen der Goslarer und Göttinger Kreisverwaltungen nicht den erhofften Erfolg erzielt haben und die Mitglieder der sogenannten Rainbow-Family noch immer verbotener Weise in einem Harzer Landschaftsschutzgebiet campen, läuft seit heute Nachmittag ein zweiter Großeinsatz mit Unterstützung der Polizei.

„Unser Hauptziel ist die Verhinderung eines großen rituellen Feuers, das die Rainbow-Family aus Anlass des heutigen Vollmondes zelebrieren möchte. Die Gefahr eines Flächen- und Waldbrandes ist trotz des Regens der vergangenen Tage real“, sagt Marlies Dornieden, Dezernentin für Sicherheit und Ordnung in der Göttinger Kreisverwaltung. Dieses Ziel wurde (Stand 18 Uhr) erreicht.

Weiterhin werden wildgeparkte Fahrzeuge abgeschleppt, die ein Durchkommen von Feuerwehr und weiteren Einsatzkräften im Ernstfall verhindern. Darüber entfernen die Behörden illegal im Landschaftsschutzgebiet aufgestellte Zelte. Landrat Dr. Alexander Saipa: „Das Zelten im Landschaftsschutzgebiet ist strengstens untersagt. Das gilt für alle und somit auch für die Anhänger der Rainbow-Family. Was dort seit über einer Woche aufgeführt wird, verstößt schlicht gegen geltendes Recht. Unseren Aufforderungen der vergangenen Tage das Gebiet zu verlassen, haben leider nicht alle Teilnehmenden Folge geleistet.“

Der Einsatz wird voraussichtlich über die gesamte Nacht andauern. Für den morgigen Dienstag, 20. August 2024, ist um 13 Uhr eine Pressekonferenz im Göttinger Kreishaus geplant. Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind Kreisrätin Marlis Dornieden, Ordnungsamtsleiter Patrick Moritz und Thomas Reuter (Leiter des Einsatzbereiches der Polizeiinspektion Göttingen). Veranstaltungsort der kleine Sitzungssaal, Raum 019.

Bildmaterial stellen wir unter nachfolgendem Link zur Verfügung: https://drive.google.com/drive/folders/1Qj_L0-5GGAIOOx5jx0aMOJ1mTrLjzDRm?usp=sharing

Die Bilder können unter Angabe der Bildquelle: Landkreis Goslar / Stefan Sobotta verwendet werden.

 

 

++Stand 19.08.2024, 14:30 Uhr++

Betretungsverbot bleibt weiter bestehen

Illegale Großveranstaltung im Harz: Weitere Großaktion startet am Montag, 19.08.2024

Da die bisherigen Bemühungen der Goslarer und Göttinger Kreisverwaltungen nicht den erhofften Erfolg erzielt haben und die Mitglieder der sogenannten Rainbow-Family noch immer verbotener Weise in einem Harzer Landschaftsschutzgebiet campen, wird es ab dem heutigen Montagnachmittag, 19.08.2024, eine weitere größere Maßnahme der Landkreise geben, bei der die Polizei unterstützen wird. Vorrangiges Ziel wird sein, ein großes „Ritualfeuer“ sowie ggf. weitere Feuerstellen der Bewohnerschaft des illegalen Camps in dem gemeindefreien Landschaftsschutzgebietzwischen Bad Grund und Clausthal Zellerfeld zu löschen. Feuer stellen für alle Personen, die sich in dem Bereich aufhalten, eine Gefahr dar und sind im Schutzgebiet generell verboten.

Um dem öffentlichen Interesse bzgl. der Berichterstattung über die illegale Großveranstaltung der „Rainbow-Family“ trotz des Betretungsverbots nachzukommen, planen die Landkreise Göttingen und Goslar eine gemeinsame Pressekonferenz, um das Fazit der heutigen Aktion zu ziehen und das weitere Vorgehen vorzustellen. Diese wird voraussichtlich am Dienstagmittag, 20.08.2024, stattfinden. Der Ort steht noch nicht fest. Am Montagabend, 19.08.2024, soll ein Zwischenstand via Pressemitteilung bekanntgegeben werden.

 

Pressemitteilung

 

++Stand 16.08.2024++ (geändert am 20.08.2024, 12:02 Uhr)

Betretungsverbot bleibt weiter bestehen

Rainbow Family-Anhängerschaft verlässt nach und nach illegales Camp / Weitere Großaktion für Montag geplant

Das Betretungsverbot, das die Landkreise Göttingen und Goslar am 12. August 2024 für ein ca. 200 Hektar großes Gebiet im Harz erlassen haben, bleibt weiter bestehen. Zwar ist bereits ein großer Teil der mehr als 1.000 Campenden abgereist und sucht ein neues Lager, aus Sicherheitsgründen bleibt es trotzdem verboten, das hier rot eingefasste Gebiet zu betreten.

Große und viele kleine Feuerstellen der Bewohnerschaft des illegalen Camps in dem gemeindefreien Landschaftsschutzgebietzwischen Bad Grund und Clausthal Zellerfeld stellen für alle Personen, die sich in dem Bereich aufhalten, eine Gefahr dar. Zudem halten die Camper das absolute Rauchverbot im Landschaftsschutzgebiet nicht ein. Daher gilt weiter: Betreten verboten!

Seit Bekanntwerden des Camps hatten die Kreisrätin des Landkreises Göttingen, Marlies Dornieden, und der Landrat des Landkreises Goslar, Dr. Alexander Saipa, sowie die Mitarbeiter der jeweiligen Ordnungsämter und Experten für den Brandschutz kontinuierlich Gespräche mit den Campenden geführt, auf die Konsequenzen verwiesen und alternative, legale Ausweichaufenthaltsorte gesucht. Zudem werden die auf den Waldwegen wild geparkten Fahrzeuge abgeschleppt, um Rettungswege freizuhalten, und Zelte konfisziert sowie Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder verhängt. Diese Aktionen sowie permanente Durchsagen per Lautsprecher im betroffenen Gebiet, die auf das Sicherheitsrisiko und die Sperrzone verweisen, zeigte in Teilen Wirkung, Camp-Bewohner*innen sind mittlerweile abgereist.

In einer gemeinsamen Aktion hatten Ordnungskräfte der Kreisverwaltungen Göttingen und Goslar mit Unterstützung der Landespolizei und der Landesforsten am Mittwoch, 14.08.2024, begonnen, die Teilnehmenden des Großzeltlagers der so genannten Rainbow-Family zum Verlassen des Sperrgebietes zu bewegen.

Dornieden bekräftigt erneut: „Wir haben mehrfach Gespräche gesucht, die notwendigen Verwaltungsschritte transparent erläutert und verschiedene Hilfeangebote unterbreitet. An einer Durchsetzung der Allgemeinverfügung und der bestehenden Regeln führt kein Weg vorbei, denn dies schon aus Gründen des Eigen- und Fremdschutzes sowie der Gleichbehandlung mit anderen Besucher*innen des Harzes geboten. Insbesondere werden wir konsequent auch das Ziel verfolgen, dass die Campenden das große Ritual-Feuer zum Vollmond am 19. August, das ein wichtiger Teil für die Rainbow-Family zu sein scheint, nicht anbrennen können.“ 

Versuche, geeignete Ausweichflächen im Goslarer und Göttinger Kreisgebiet zu finden, verliefen ergebnislos. Die wichtigen Zufahrtswege für Waldarbeit und Rettungsfahrzeuge freizumachen und dafür zu sorgen, dass durch offenes Feuer keine Waldbrandgefahr entstünde, habe oberste Priorität, so die Kreisrätin.

Der Entschlossenheit der Behörden betont auch Dr. Saipa: „Wir werden weiterhin abschleppen und konfiszieren. Sollten sich die verbleibenden Camperinnen und Camper ihren Mitstreiter*innen, die das Camp verlassen haben, nicht anschließen, werden wir uns erneut Unterstützung durch das Land erbitten und die Hilfe der Landespolizei in Anspruch nehmen. Wir hoffen natürlich, dass dies nicht nötig werden wird.“

Dies hätte zur Folge, dass es spätestens am Montag eine weitere größere Maßnahmen der Landkreise geben würde, unterstützt durch Einsatzkräfte der Polizei.

 

 

++Stand 14.08.2024++

Allgemeinverfügung: Rainbow-Camper werden mit Nachdruck zur Abreise aufgefordert

Die Landkreise Göttingen und Goslar setzen die Allgemeinverfügung um. Aktuell läuft die Suche nach alternativer Campingoption außerhalb der beiden Landkreise parallel auf Hochtouren

In einer konzertierten Aktion haben Ordnungskräfte der Kreisverwaltungen Göttingen und Goslar mit Unterstützung der Landespolizei und der Landesforsten ab dem heutigen Mittag, 14.08.2024, begonnen die Teilnehmenden des Großzeltlagers der so genannten Rainbow-Family im Wald zwischen Bad Grund und Clausthal-Zellerfeld zur Abreise aus dem Sperrgebiet aufzufordern.

Im Vorfeld des heutigen Einsatzes hatte es bereits mehrere Ansprachen und Hinweise vor Ort gegeben. So besuchte Marlies Dornieden, Kreisrätin des Landkreises Göttingen, am Dienstagnachmittag die illegale Großveranstaltung und tauschte sich mit den Campern intensiv aus. Insbesondere machte sie deutlich, dass die Landkreise Göttingen und Goslar sehr gastfreundlich seien, sich jedoch die Gäste auch an die für alle geltenden rechtlichen Spielregeln (unter anderem kein illegales Campen, kein offenes Feuer) halten müssten. Ihr Besuch zeigte in Teilen Wirkung, einige Camp-Bewohner*innen traten die Abreise an.

Heute sprach Goslars Landrat Dr. Alexander Saipa zu den Mitgliedern der Rainbow-Family und betonte mehrfach, dass ein Verbleib im Landschaftsschutzgebiet unter keinen Umständen möglich ist. Er unterstrich in diesem Zusammenhang, dass beide Verwaltungen keinen Argwohn gegen die Rainbow-Family hegen, hier aber die Einhaltung von Recht und Gesetz zum Schutze der Bevölkerung und der Natur im Mittelpunkt stehen muss. Die Gefahr eines Waldbrandes ist real und kann schlicht nicht negiert werden.

Marlies Dornieden: „Wir haben mehrfach Gespräche gesucht und die notwendigen Verwaltungsschritte transparent erläutert. An einer Durchsetzung der Allgemeinverfügung und der bestehenden Regeln führt kein Weg vorbei.“ 

Versuche, geeignete Ausweichflächen im Goslarer und Göttinger Kreisgebiet zu finden, verliefen ergebnislos. Selbst eine von einer Teilnehmerin benannte Ausweichfläche in Bayern wurde geprüft. Aktuell arbeiten die Verantwortlichen beider Verwaltungen an einer anderen Lösung außerhalb der Kreisgrenzen. 

Um den Campern und Camperinnen der Rainbow-Family zu signalisieren, dass es den Landkreisen Ernst ist, wurden sie bei der heutigen Aktion von mehreren Hundertschaften der Bereitschaftspolizei aus Braunschweig, Hannover und Göttingen unterstützt. Ferner wurden Abschleppunternehmen beauftragt die in Wald- und wichtigen Zufahrtswegen (Stichwort: Rettungswege) ordnungswidrig geparkte Fahrzeuge abzuschleppen.

Der Entschlossenheit der Behörden wurde darüber hinaus durch die gezielte Konfiszierung von Zelten Ausdruck verliehen.

Zusammenfassend darf festgestellt werden, dass die Camp-Bewohner*innen sehr friedlich auf die Offiziellen von Kreisverwaltungen und Polizei reagierten.  

Pressemitteilung

 

++Stand 12.08.2024++

Allgemeinverfügung: „Rainbow Family“ darf im Landschafts-schutzgebiet nicht einfach campen

Wegen einer nicht angemeldeten Großveranstaltung in einem gemeindefreien Landschaftsschutzgebiet zwischen Bad Grund und Clausthal-Zellerfeld nahe den Hahnebalzer Teichen und dem Taternplatz erlassen der Landkreis Göttingen und der Landkreis Goslar ein Betretungs- und Aufenthaltsverbot in einem rund 200 Hektar großen Gebiet.

Um die öffentliche Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen, wurde eine „Allgemeinverfügung zur Durchsetzung eines Betretungs- und Aufenthaltsverbotes zum Schutz der freien Landschaft sowie des Landschaftsschutzgebietes Harz“ und nicht zuletzt um die erhöhte Gefahr für Leib und Leben der Teilnehmenden und der Rettungskräfte zu minimieren in Kraft gesetzt. Damit werden die derzeit rund 1.000 Teilnehmer*innen der nicht-angemeldeten Zusammenkunft aufgefordert, das Gebiet zu verlassen.

Seit Sonntag, 11. August 2024, haben sich bereits ca. 1.000 Mitglieder der sogenannten „Rainbow Family“ im Landschaftsschutzgebiet zwischen den Hahnebalzer Teichen und dem Taternplatz zu einer nicht-genehmigten Versammlung (Gathering) zusammengefunden. Zuvor war die Rainbow-Jüngerschaft im Landkreis Northeim durch die Stadt Uslar aufgefordert worden, die dort illegal aufgeschlagenen Zelte abzubrechen. Die Zahl der Teilnehmenden steigt weiter, wozu die erhöhte mediale Aufmerksamkeit beiträgt.

Gespräche mit den Teilnehmenden, sich an Vorschriften zu halten und beispielsweise offenes Feuer zu löschen, blieben ergebnislos und wurden seitens der Behördenvertreter*innen abgebrochen. Versuche, eventuell geeignete Grundstücke als Ausweichfläche anbieten zu können, blieben bisher ebenso ergebnislos.

„Jeder Veranstalter weiß, welchen logistischen Aufwand man betreiben muss, um eine Veranstaltung dieser Größe zu organisieren, die sicher durchgeführt werden kann“, sagt Kreisrätin Marlies Dornieden in einer Stellungnahme. Man könne nicht einfach im Hochsommer irgendwo im Wald oder am Waldrand zusammenkommen, offenes Feuer machen und ohne sanitäre Einrichtungen eine Großveranstaltung stattfinden lassen. Dies erhöht zudem tagtäglich auch das das Risiko einer möglichen Infektion. Campen im Landschaftsschutzgebiet sei darüber hinaus grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Anmeldungspflicht öffentlicher Veranstaltungen dient zum einen der Sicherheit und liegt zum anderen im Interesse der Organisierenden: Ob auf einem Privatgelände oder im öffentlichen Raum – Veranstalter*innen eines öffentlichen Ereignisses sind verantwortlich für den Schutz und die Sicherheit der Besucher*innen, Helfer*innen, Nachbar*innen und der Öffentlichkeit. „Wegen Waldbrandgefahr sind weder große noch kleine Feuer zulässig, mehrere hundert Menschen, unter anderem auch Kleinkinder, und wild geparkte Fahrzeuge würden im Ernstfall eine Rettung erschweren bzw. unmöglich machen“, erläutert Marlies Dornieden, Dezernentin für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr, weiter.

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