An beiden Bushaltestellen am Bürgerpark in Badenhausen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Dies hat eine Ortsbesichtigung der Verkehrskommission ergeben. Ziel ist es, die Sicherheit insbesondere von Schulkindern zu erhöhen. Zusätzlich sind unter anderem Parkverbote und eine bessere Beleuchtung vorgesehen.
Die Kreisverwaltung Göttingen überprüft regelmäßig, ob verkehrsregelnde Maßnahmen erforderlich sind, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Dabei stehen auch Schulwege und stark frequentierte Fußgängerbereiche im Fokus. Ob die zugelassene Geschwindigkeit begrenzt werden muss oder zum Beispiel Halteverbote erlassen werden müssen, wird geprüft und bei Bedarf im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten umgesetzt.
Ortsbesichtigung bringt Klarheit
In Badenhausen hat im Februar eine Ortsbesichtigung mit Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Bad Grund (Harz) und der Göttinger Kreisverwaltung, Bürgermeister Patrick Schmidt und einer Elterninitiative stattgefunden. Dabei wurden verschiedene Möglichkeiten besprochen, um die Verkehrssicherheit zu verbessern.
Geschwindigkeitsreduzierung an zentralen Haltestellen
Besonders an den Bushaltestellen „Am Bürgerpark“ und „Am Uferbach“ wurde Handlungsbedarf festgestellt:
- Bushaltestellenpaar „Am Bürgerpark“: Zwischen 07:00 und 16:00 Uhr gilt künftig Tempo 30. Hier treffen Schulbushaltestellen, ein Kindergarten und ein Fußgängerüberweg aufeinander. Zusätzliche Parkverbote sind nicht erforderlich, da die Sichtverhältnisse ausreichend sind.
- Bushaltestellenpaar „Am Uferbach“: Parkende Fahrzeuge beeinträchtigen die Sicht für Kinder, die die Straße überqueren wollen. Deshalb wird eine Markierung zur Verdeutlichung des Parkverbots angebracht. Zusätzlich wird ein Dialogdisplay geprüft, das Autofahrende auf ihre Geschwindigkeit hinweist.
Weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit
Neben der Geschwindigkeitsbegrenzung sind zusätzlich geplant:
- Bushaltestelle Kirchweg: Die Beleuchtung soll durch die Gemeinde verbessert werden, um die Sichtbarkeit der wartenden Schulkinder zu erhöhen.
- Neue Fußgängerüberwege: An bestimmten Stellen sind bauliche Anpassungen notwendig, um sichere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger*innen zu schaffen.
Die Änderungen an der Verkehrsbeschilderung und Markierungen erfolgen in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Bad Grund (Harz).