Zulassungen, Um- und Abmeldungen

Die Zulassungsstellen sind während der Servicezeiten für den Publikumsverkehr regulär geöffnet und können daher auch ohne vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden.

Sollten Sie dennoch einen Termin für die unten angeführten Dienstleistungen vereinbaren wollen, können Sie ihn unter folgender Telefonnummer vereinbaren: 

Göttingen 0551 525-9111  (Mo.-Fr. 08:00-12:00 Uhr, Mo. und Do.13:00-16:00 Uhr)
Duderstadt 05527 99729-3400 (Mo.-Fr. 08:00-12:00 Uhr,  Do.13:00-16:00 Uhr)
Hann. Münden 0551 525-3450 (Mo.-Fr. 08:00-12:00 Uhr, Do.13:00-16:00 Uhr)
Osterode am Harz 05522 960-4460 (Mo.-Fr. 08:00-12:00 Uhr, Mo. und Do.13:00-16:00 Uhr).

Die Zulassungsstellen des Landkreises Göttingen sind Ihre Ansprechpartner für Zulassung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen. Auch beim Verlust von Fahrzeugpapieren helfen wir Ihnen gern weiter. In allen Fragen rund um das Thema Führerschein informieren Sie sich bitte hier weiter.

Nutzen Sie für Ihre Fahrzeugzulassung die Zulassungsstelle vor Ort.
Folgende Zulassungsstellen stehen Ihnen als Bürgerin und Bürger zur Verfügung:

Informieren Sie Sich bitte bei der für Sie in Frage kommenden Kfz-Zulassungsbehörde über die von Ihnen gewünschte Dienstleistung, Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort und die Öffnungszeiten.
Bitte beachten Sie besonders folgende Hinweise:

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Für die verschiedenen Zulassungsvorgänge benötigen Sie jeweils unterschiedliche Unterlagen. Ausführliche Informationen zu den notwendigen Unterlagen finden Sie bei den jeweiligen Zulassungsstellen des Landkreis Göttingen, unterteilt nach den Zulassungsvorgängen.  
Sie müssen zur Zulassung von Kraftfahrzeugen eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer erteilen. Das Bundesministerium der Finanzen besteht darauf, das dem amtlichen Muster entsprechende SEPA-Lastschriftmandat zu verwenden. Nur wenn das Formular vollständig ausgefüllt und sowohl vom Girokontoinhaber als auch vom gegebenenfalls abweichenden Fahrzeughalter unterschrieben wurde, sind die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzung gegeben. Sie können das Formular hier herunterladen.

  • Wann ist ein Fahrzeug vorzuführen?
    bei erstmaliger Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II für ein vorher im Ausland zugelassenes Fahrzeug, wenn dem Fahrzeug ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt werden soll, wenn Abweichungen / Zweifel bei den ausgestellten Fahrzeugpapieren oder Identität des Fahrzeuges bestehen.
  • Was ist beim Verkauf eines Fahrzeuges zu beachten?
    Schließen Sie einen schriftlichen Kaufvertrag mit kompletten Erwerberdaten. Vergleichen Sie die Anschrift der Erwerberin/des Erwerbers mit den Ausweisdaten. Die Zulassungsbehörde und die Haftpflichtversicherung sind mittels Durchschrift/Kopie über die Veräußerung zu unterrichten.
  • Wenn Dritte (auch Ehepartner) die Zulassung vornehmen wollen?
    Andere Personen als die Halterin/der Halter müssen zusätzlich zu den Ausweisdokumenten von der Halterin/dem Halter eine Zulassungsvollmacht vorlegen.

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