Fahrerlaubnisse
Eine Beantragung des neuen Führerscheins in den Führerscheinstellen an den Standorten Göttingen und Osterode am Harz ist ohne vorherige Terminvereinbarung während der Servicezeiten möglich. Für Fragen setzen Sie sich bitte mit den Kolleg*innen an einem der Standorte telefonisch in Verbindung.
Standort Göttingen: 0551 525 – 2627 oder -2240 oder 2224
Standort Osterode am Harz: 05522 960 – 4371 oder -4372
Die Fahrerlaubnisbehörde oder Führerscheinstelle des Landkreises Göttingen ist mit Ausnahme der Vollstreckung von Fahrverboten und der Ausstellung von Mofa-Prüfbescheinigungen (TÜV NORD) in allen Führerscheinangelegenheiten für Sie zuständig.
Wir beraten Sie gern in sämtlichen Angelegenheiten rund um den Führerschein;
zum Beispiel bei der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis, der Umstellung Ihres alten Führerscheins auf einen neuen EU-Kartenführerschein oder auch der Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Eine Übersicht über sämtliche Dienstleistungen und Öffnungszeiten finden Sie hier für Göttingen oder Osterode am Harz.
Im Altkreis Göttingen nehmen ebenso die Bürgerbüros der Gemeinden (außer Stadt Hann. Münden) die Führerschein- sowie die Umtauschanträge ihrer Einwohner*innen entgegen.
Um diesen Service auch im Altkreis Osterode am Harz anbieten zu können, wird dieses Angebot sukzessive in teilnehmenden Gemeinden ausgebaut. So können Einwohner*innen der Stadt Bad Lauterberg und Bad Sachsa ihre Anträge bereits im dortigen Bürgerbüro der Stadtverwaltung abgeben. Weitere Gemeinden werden in 2023 folgen.
Ein persönliches Erscheinen ist in jedem Fall notwendig.
Das Infoblatt: Welche Unterlagen benötige ich für einen Führerscheinantrag? hilft Ihnen bei der Zusammenstellung der kompletten Antragsunterlagen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass Ihr Antrag erst bearbeitet werden kann, wenn die erforderliche Verwaltungsgebühr hier eingegangen ist (bar oder per Überweisung auf ein Konto des Landkreises).
Umtauschfristen Führerschein
Pressemitteilung zu den Umtauschfristen für Führerscheine vom 10.11.2023