Verstöße gegen Tierschutz- und Tierseuchenrecht sowie unkooperatives Verhalten: Landkreis wird Tierhaltungs- und Tierbetreuungsverbot anordnen

Verstöße gegen Tierschutz- und Tierseuchenrecht sowie unkooperatives Verhalten: Landkreis wird Tierhaltungs- und Tierbetreuungsverbot anordnen

 

Seit Juni 2023 streunen mehrere Galloway-Herden eines Rinderzüchter durch das Gebiet der Gemeinde Gleichen. Der Landkreis Göttingen hat dem Halter der Tiere am Freitag, 8. September 2023, eine Anhörung zu einer geplanten Anordnung eines Tierhaltungs- und Tierbetreuungsverbots für Nutztiere sowie der Auflösung des Tierbestandes zugestellt. Innerhalb des am 8. September beginnenden zweiwöchigen Zeitraums kann sich der Halter dazu äußern. Diese Äußerungen werden im weiteren Verfahren gewürdigt. „Nach der Historie des Falls gehen wir davon aus, dass wir auch nach der Anhörung zu keiner anderen Einschätzung kommen und eine Anordnung eines Tierhaltungs- und Tierbetreuungsverbots für Nutztiere erlassen werden“, sagt Doreen Fragel, Dezernentin für Veterinärwesen des Landkreises Göttingen. Sobald das Verbot wirksam wird, darf der Halter keine Nutztiere wie Rinder, Schweine oder Schafe mehr halten und er muss diese vollständig und umgehend abgeben. Haustiere wie Hunde oder Katzen sind davon nicht betroffen.

Der Halter hatte wiederholt gegen Tierschutz- und Tierseuchenrecht verstoßen und sollte einen Teil seines Bestands zunächst selbst veräußern, um sich besser um die verbleibenden Tiere kümmern zu können. Der Züchter hatte erfolglos beim Verwaltungsgericht Göttingen und Oberverwaltungsgericht Lüneburg gegen den Bescheid des Landkreises geklagt. Beide Gerichte teilten die Ein-schätzung des Landkreises Göttingen. Es war wiederholt zu massiven tierschutzrechtlichen Verstößen gekommen – unter anderem zu mangelhaft versorgten und dadurch verendeten Tieren, de-fekten Einzäunungen und einem stark verschmutzen Stall. Der Halter hatte alle behördlichen An-ordnungen ignoriert und ist den Aufforderungen seit September 2022 nicht nachgekommen. Nachdem mehrere Fristen und Fristverlängerungen verstrichen sind, setzte die Veterinärbehörde des Landkreises die Verfügung zur Reduzierung des Bestandes selbst um und wendete „unmittelbaren Zwang“ an. Zwölf Tiere aus einer Herde des Züchters konnten vom Landkreis auf dem Ge-lände des Halters abgeholt und verladen werden, weitere Tiere entkamen durch die mangelhafte Einzäunung bei der Vorbereitung der Verladung auf einer der drei Weiden des Halters.

Alle drei Rinderherden des Halters – in Summe etwa 70 Tiere, deren genaue Anzahl unter anderem wegen fehlender ordnungsgemäßer Ohrmarken und eines nicht wie vorgeschrieben geführten Bestandsregisters nur geschätzt werden kann – sind mittlerweile auf dem Gebiet der Gemeinde Gleichen entlaufen. Der Halter weigerte sich bisher, seine Tiere einzufangen und so von den Rindern verursachte Schäden sowie eine Gefährdung der Bevölkerung zu verhindern. Aus diesem Grund hat die Kreisverwaltung seit Juni 2023 gemeinsam mit den Freiwilligen Ortsfeuerwehren der Gemeinde Gleichen, Reiterinnen und Reitern, Jägern und vielen weiteren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern mehrere Versuche unternommen, die Rinder einzufangen – bisher vergeblich.

Der Landkreis bemüht sich weiterhin, die Rinder einzufangen. „Wir machen hier gerade den Job des Halters“, so Fragel weiter.

Pressemitteilung