Kreisverwaltung Göttingen erläutert Bezahlkarte

Die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete im Landkreis Göttingen ist Gegenstand einer öffentlichen Diskussion. Die Kreisverwaltung Göttingen stellt klar, dass die Bezahlkarte keine Einzellösung darstellt und alle bundesweiten Vorgaben erfüllt. 

Die Kreisverwaltung Göttingen betont, dass die Einführung der Bezahlkarte im August 2024 im Landkreis keine Einzellösung ist. Sie orientiert sich an den bundesweiten Vorgaben, die durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurden. In der durch die Landesregierung im zuständigen Ausschuss des Landtages am 19.09.2024 erfolgten schriftlichen Unterrichtung werden detailliert die Anforderungen aufgelistet. Der Landkreis Göttingen erfüllt diese Anforderungen.

In Niedersachsen haben unter anderem die Stadt Hannover sowie die Landkreise Osnabrück und Wolfsburg vergleichbare Systeme eingeführt. Der Landkreis Göttingen unterscheidet sich bei der Einführung in der Bargeldbegrenzung von 50 Euro pro volljährigem Erwachsenen – eine politisch beschlossene Regelung, die nun im Landkreis Göttingen bereits umgesetzt wird.

Das niedersächsische Innenministerium, als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde, hat diese Regelung nicht beanstandet und plant, wie im zuständigen Ausschuss des Landtages am 19.09.2024 berichtet, sie landesweit als verbindliche Vorgabe einzuführen. Es handelt sich deshalb nicht wie in der öffentlichen Diskussion behauptet wird, um eine Einzel- oder individuelle Lösung, sondern sämtliche Vorgaben des bundesweit einheitlichen Systems werden im Landkreis Göttingen bereits jetzt erfüllt. Dafür existiert auch eine ausdrückliche Rechtsgrundlage im Asylbewerberleistungsgesetz.

Die Kreisverwaltung Göttingen erwartet nun bis Jahresende eine Erlassregelung durch das Ministerium. Falls sich schon im Vorfeld herausstellen sollte, dass die von Ministerpräsident Stephan Weil zugestimmte Bargeld-Begrenzung von 50 Euro pro Erwachsenen keinen Bestand mehr haben sollte, muss dies schnell kommuniziert werden. Bisher hat das Ministerium jedoch keine Weisung zur Einstellung der Bezahlkarte oder Teilen davon gegenüber dem Landkreis Göttingen erlassen. Der Landkreis nimmt die Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis für das Land wahr.

Vorerfahrungen und Notwendigkeit der Bezahlkarte

Eine Bezahlkarte war im Landkreis bereits bis zum Jahr 2020 in Gebrauch, bevor der damalige Anbieter das Angebot einstellte. In den darauffolgenden Jahren wurden die Sozialleistungen über Schecks abgewickelt, was einen erheblichen Verwaltungsaufwand und Unsicherheiten mit sich brachte: Unter erheblichem Personalaufwand mussten die Schecks regelmäßig von der zentral in Osterode am Harz verorteten Kreiskasse an fünf dezentral gelegenen Standorte transportiert werden. Um dies zweifelsfrei rechtssicher zu organisieren, hätten Spezialunternehmen beauftragt werden müssen. Die Schecks konnten dann lediglich bei bestimmten Kreditinstituten eingelöst werden, was auch dort zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand geführt hat. Bereits seit Herbst 2023 arbeitet die Kreisverwaltung an der Wiedereinführung der Bezahlkarte – noch bevor die Entscheidung zur bundesweiten Einführung getroffen wurde.

Reibungslose Einführung und positive Resonanz

Die Einführung der Bezahlkarte ist ohne Schwierigkeiten verlaufen. Beschwerden von Inhaberinnen und Inhabern der Bezahlkarte liegen nicht vor, und bisher wurden rund 20 Karten ausgegeben. Die sogenannte „Socialcard“ wird bereits in anderen Kommunen erfolgreich eingesetzt. Eine Übersicht aller kommunen findet sich auf der Webseite des Anbieters.

Die Bargeldbegrenzung von 50 Euro pro volljährigem Erwachsenen gilt nicht generell, sondern muss im Einzelfall überprüft werden. Der Sozialdezernent Conrad Finger hat sich zudem vorbehalten, alle ablehnenden Entscheidungen auf Erhöhung der Bargeldbegrenzung im Einzelfall vorlegen zu lassen.

Pressemitteilung