Digitales Bauantragsverfahren: Umstellung auf BundID zum 15.09.2024

Die Digitalisierung der Bauverwaltung des Landkreises Göttingen schreitet weiter voran. Die Übermittlung und der Nachweis der Identität der erklärenden Person haben unter Verwendung eines Nutzerkontos der erklärenden Person nach § 2 Abs. 5 Satz 1 des Onlinezugangsgesetzes zu erfolgen. Dabei muss der Nachweis der Identität der erklärenden Person im Nutzerkonto mindestens auf dem Sicherheitsniveau "substanziell" erfolgen. Der Landkreis Göttingen stellt daher zum 16.09.2024 für alle digitalen Bauantragsverfahren auf die Authentifizierung mit der BundID um und ersetzt damit das bisherige Vorgehen mit der Faxvollmacht.

Die einmalige Registrierung für die BundID erfolgt über ein zentrales Nutzerkonto zur Identifizierung bei Onlinediensten des Bundes hier. Für die Registrierung stehen die Optionen „Online-Ausweis“ oder „ELSTER-Zertifikat“ zur Verfügung, da nur damit das gem. Niedersächsischer Bauordnung geforderte Vertrauensniveau (substanziell oder höher) zur Identifizierung erfüllt wird.

 

Nach Aufruf des Antrags im ServicePortal werden die Entwurfsverfassenden automatisch auf die Website der BundID weitergeleitet, um den Authentifizierungsprozess zu starten. Nach erfolgreicher Authentifizierung wird der Entwurfsverfassende wieder zurück zum Antrag geleitet. Der Antrag kann dann – wie bisher gewohnt – ausgefüllt und eingereicht werden.

 

Save-the-Date: Die Umstellung auf die BundID erfolgt zum 15.09.2024. Eine Antragstellung mit Faxvollmacht ist ab dem 16.09.2024 damit nicht mehr möglich.

 

Qualifizierte elektronische Signatur

Die Niedersächsische Bauordnung fordert, dass jede im Verfahren übermittelte Bauvorlage von der für ihren Inhalt verantwortlichen Person oder Stelle mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen ist.

Das Gesetz sieht vor, dass nachgereichte Bauvorlagen (das spätere Hochladen in den Projektraum) nur akzeptiert werden, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur des Entwurfsverfassenden versehen sind. Dies wird seitens der Kreisverwaltung Göttingen ebenfalls verpflichtend zum 16.09.2024 umgestellt.