Die Stadt Osterode am Harz, Eisensteinstraße 1, 37520 Osterode am Harz, hat die Planfeststellung für die Wiederherstellung des „Ührder Teichs“ mit Rückhaltefunktion im Einzugsgebiet des „Dorster Mühlenbaches“ oberhalb der Ortschaft Dorste nach §§ 68 ff. WHG1 i.V.m. §§ 5 ff. UVPG2 sowie §§ 72 bis 78 VwVfG3 beantragt.
Der Termin für die Erörterung der rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen, der rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG sowie der Stellungnahmen der Behörden zu dem Vorhaben wird auf Donnerstag, den 20.03.2025, 14:00 Uhr, im Versammlungsraum des Feuerwehrhauses Dorste, Hinter der Kirche 6, 37520 Osterode am Harz,
anberaumt.