Allgemeinverfügung: Freiwillige Schutzimpfung gegen Blauzungenkrankheit bei Tieren

Seit Oktober 2023 sind in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit aufgetreten. So wurde auch Niedersachsen der Status „seuchenfrei“ in Bezug auf solche Infektionen aberkannt.

Das Virus verursacht insbesondere bei Schafen teilweise schwere Symptome und kann zum Tod der Tiere führen. Bei Rindern wurde zum Beispiel ein massiver Rückgang der Milchleistung registriert.

Zum Schutz empfänglicher Tiere vor einer Infektion kommt einer Impfung eine besondere Bedeutung zu.

Derzeit ist in der Europäischen Union kein zugelassener Impfstoff gegen das Virus verfügbar. Das EU-Recht sieht in einem solchen Fall die Möglichkeit vor, nicht in der Union zugelassene Impfstoffe zu nutzen.

Das Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat den zuständigen Veterinärbehörden empfohlen, eine rasche Impfmöglichkeit zu schaffen.

Der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz für den Landkreis und die Stadt Göttingen folgt dieser Empfehlung und hat eine Allgemeinverfügung zur Genehmigung der freiwilligen vorbeugenden Schutzimpfung von empfänglichen Tierarten gegen den Erreger der Blauzungenkrankheit erlassen.

Die Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt des Landkreises Göttingen und unter www.landkreisgoettingen.de/Aktuelles veröffentlicht.

Pressemitteilung