Hinweise zur elektronischen Kommunikation
Wichtiger Hinweis zur elektronischen Kommunikation mit der Kreisverwaltung Göttingen - eingeschränkte Zugangseröffnung nach § 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz
Der Landkreis Göttingen bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 1 Satz 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) in Verbindung mit § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).
Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger (Landkreis Göttingen) hierfür einen Zugang eröffnet hat. Der Landkreis Göttingen hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.
Grundsätzlich wird zwischen formlosen und formgebundenen Schreiben (zum Beispiel Widersprüchen) unterschieden.
Formgebundene Schreiben
Schreiben, für die ein Gesetz die Schriftform anordnet, wie Widersprüche oder formgebundene Anträge, können Sie nicht durch E-Mail übermitteln. Dies ist beim Landkreis Göttingen derzeit auch nicht im Rahmen der Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes durch eine qualifizierte Signatur möglich. Wir bitten Sie, in diesen Fällen die Papierform mit Unterschrift (zum Beispiel Brief) zu verwenden.
Entsprechend § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes kann eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform in vielen Fällen durch die so genannte "elektronische Form" ersetzt werden. Dies bedeutet, dass ein Dokument anstelle einer handschriftlichen Unterschrift mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein muss.
Sie können in diesen Fällen eines unserer elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfächer - EGVP - verwenden oder eine De-Mail mit qualifizierter Signatur an info@landkreisgoettingen.de-mail.de die senden.
Formlose Schreiben
Schreiben, für die kein Formerfordernis vorgeschrieben ist, können Sie auf jedem zuvor genannten elektronischen Weg (E-Mail, EGVP und DE-Mail) an uns senden.
Für die elektronische Kommunikation per E-Mail finden Sie in unserem Internetangebot E-Mail-Adressen einzelner Fachämter oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Alternativ können Sie Ihr Anliegen auch an die allgemeine E-Mail-Adresse info@landkreisgoettingen.de richten.
Wenn Sie per E-Mail an den Landkreis Göttingen herantreten, werden wir Ihnen per E-Mail antworten, wenn es sich um allgemeine Informationen handelt. Vertrauliche Daten werden von uns zu Ihrem eigenen Schutz nicht per E-Mail versendet. In diesem Fall antworten wir Ihnen auf dem Postweg.
Mit De-Mail bietet der Landkreis neben dem EGVP einen weiteren Kommunikationsweg an, der Ihnen die Möglichkeit bietet, vertrauliche Daten an uns zu senden. DE-Mails beantwortet der Landkreis Göttingen allerdings aus organisatorischen Gründen in jedem Fall auf dem Postweg. Die DE-Mail-Adresse lautet: info@landkreisgoettingen.de-mail.de
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an den Landkreis Göttingen versenden, so beachten Sie bitte, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden. Aktuell können folgende Dateiformate verarbeitet werden:
- Portable Document Format (.pdf)
- Microsoft Word (.docx)
- Microsoft Excel (.xlsx)
- Microsoft Powerpoint (.pptx)
- Libre/OpenOffice.org Write (.odt)
- Libre/OpenOffice.org Calc (.ods)
- Audiodateien (.wave, .mp3, .mpeg4)
- Bilddateien (.bmp, .gif, .jpeg, .jpg, .tiff, .png, .raw)
- Videodateien (.mpeg, .mpeg4, .mov, .avi)
- nur Textdateien (.txt, .xml, .rtf)
- 3D-Dateien (.u3d, .step)
- GIS-Dateien (.cpg, .dbf, .prj, .qmd, .shp, .shx, .qix, .sbn, .sbx, .mxd, .qgs, .gpz, .gdb, .pub)
- GAEB-Dateien (.d81, .d82, .d83, .p81, .p82, .p83, .x81, .x82, .x83)
- CAD-Dateien (.dwg, .dxf, .dwf, .dwt, .ifc, .rvt, .pln, .ndw, .edf, .nwd, .edl, .COBie, .dxb)
und
- Komprimierte Dateien (.zip, .7z, .tar, .gzip)
Werden abweichende Dateiformate verwendet, enthalten Dateien interaktive Inhalte, wie zum Beispiel Makros, oder sind diese kennwortgeschützt, können diese aus Sicherheitsgründen nicht verarbeitet werden und werden ggf. abgewiesen.
Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie als Absender entsprechend automatisiert informiert.
Beachten Sie darüber hinaus, dass E-Mails nur bis zu einer Gesamtgröße von 50 Megabyte (MB) angenommen werden. Bei umfangreichen E-Mails ist zudem mit längeren Zustellzeiten zu rechnen.
Wegen der generellen Unsicherheit im E-Mail-Verkehr und der Verwendung von SPAM-Filtern kann nicht gewährleistet werden, dass eine versandte E-Mail den Adressaten erreicht.
Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit dem Landkreis Göttingen und nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie zum Beispiel anderer Behörden oder Einrichtungen.