Interne und externe Meldestelle für Hinweisgeber*innen
Am 02. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz schützt Personen, die über innerbetriebliche bzw. innerbehördliche Verstöße im Sinne des § 2 HinschG Auskunft geben.
Das Gesetz können Sie hier einsehen.
§ 2 des HinSchG benennt sämtliche Verstöße, die in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen.
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz wird nun gewährleistet, dass Personen, die auf etwaige Missstände beim Landkreis Göttingen aufmerksam machen, vor nachfolgenden Benachteiligungen und/oder Repressalien geschützt werden. Gleichzeitig eröffnen die Meldungen die Möglichkeit, dass die Behörde Missstände aufdeckt und beheben kann.
Sofern Ihnen im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit Verstöße im Sinne des § 2 HinSchG bekannt werden, steht Ihnen die Möglichkeit offen, diese Verstöße intern oder extern zu melden. Sie haben die freie Wahl, ob Sie intern und/oder extern melden möchten. Auch eine anonyme Meldung ist sowohl intern als auch extern ausdrücklich möglich.
Für Ihre interne Meldung stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
E-Mail an: meldestelle@landkreisgoettingen.de
Postalisch: Mit dem Vermerk „vertraulich“ an die Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz des Landkreises Göttingen, Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen bzw. durch Briefeinwurf in den öffentlich zugänglichen Briefkasten am Haupteingang der Kreishäuser an den Standorten Göttingen und Osterode.
Telefonisch: 0551 525-2274
Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre externe Meldung zu formulieren.
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
Der Eingang ihrer internen Meldung wird Ihnen vom Meldestellenbeauftragten innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Meldung bestätigt. Die anschließende Prüfung wird dann innerhalb von 3 Monaten erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass diese Meldekanäle nur für Verstöße im Sinne des § 2 HinSchG eingerichtet wurden. Sie dienen nicht als allgemeine Beschwerdestelle.
Was geschieht mit Ihren Daten?
Ihre Daten werden auf der Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sollten im konkreten Fall m Rahmen der Prüfungsarbeit Angaben zu ihren persönlichen Daten bzw. deren Weitergabe erforderlich sein, werden Sie vorab kontaktiert. Sie können dann einer Offenlegung bzw. Weitergabe von persönlichen Daten zustimmen oder diese ablehnen. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu tätigen. Ausnahmen zu dem Vertraulichkeitsgebot werden in § 9 HinSchG benannt. Die entsprechende Norm finden Sie hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/__9.html
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1c. EU-DSGVO in Verbindung mit § 10 HinSchG.
Ihre Daten werden hier nach Ihrer Eingabe zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Meldung im Sinne des § 10 HinSchG verarbeitet und gespeichert.
Die Dokumentation Ihrer Meldung wird gem. § 11 Absatz 5 HinSchG in der Regel 3 Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig. Sollten Sie Ihre personenbezogenen Daten jedoch nicht zur Verfügung stellen, kann dies eventuell dazu führen, dass Ihre Meldung nicht bzw. nicht vollumfänglich bearbeitet werden kann.
Mit Blick auf den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten gelten bei Besuch dieser Website die folgenden Informationen zum Datenschutz. Dort finden Sie auch am Ende der Datenschutzerklärung Ihre Rechte bezüglich der Datenverarbeitung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten des Landkreises Göttingen.