Sachlicher Teilplan Windenergie Entwurf 2024
für den Landkreis Göttingen
Öffentliche Bekanntmachung der Auslegung mit Beteiligung der Träger öffentlicherBelange zur Abgabe von Hinweisen und Anregungen
I.
Mit Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 6 vom 28.01.2021, S. 95-97 ist mit dem Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalen Raumord- nungsprogramms (RROP) für den Landkreis Göttingen auch die Festlegung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie eingeleitet worden.
Aufgrund seiner besonderen Bedeutung für die Energiewende und des einhergehenden beschleunig- ten Ausbaus der Windenergie an Land hat der Kreistag in seiner Sitzung am 17.05.2023 beschlossen, das Thema Windenergie aus dem RROP Entwurf abzukoppeln und in einem eigenen Verfahren weiterzuführen. Bereits durchlaufene Verfahrensschritte im RROP-Verfahren (allg. Planungsabsichten/ Scoping Termin) müssen im abgekoppelten Verfahren für den Teilplan nicht wiederholt werden.
Im vorliegenden Entwurf des Teilplans ist die Flächenbereitstellung für die Windenergienutzung im Landkreis Göttingen zur Erreichung des verbindlichen Teilflächenziels aus dem Niedersächsischen Windenergieflächenbedarfsgesetz (NWindG) dargelegt.
Der Kreistag des Landkreises Göttingen hat am 29.05.2024 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Teilplan Windenergie Entwurf 2024 für den Landkreis Göttingen gefasst – formell ein sachliches Teilprogramm Windenergie gem. § 5 Abs. 1 Satz 3 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG). Mit dem Beschluss zum Satzungsentwurf über den Teilplan Windenergie samt Anlagen wird die Verwaltung des Landkreises beauftragt, das Auslegungs- und Beteiligungsverfahren einzuleiten.
Vor der Auslegung finden zur Information BürgerInnenveranstaltungen statt: eine Online- Veranstaltung am 30.05.2024 sowie zwei Präsenzveranstaltungen am 04.06.2024 in Herzberg am Harz und am 05.06.2024 in Göttingen.
II.
Der Entwurf des sachlichen Teilplans Windenergie 2024 muss, analog einem RROP, verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Verfahrensschritte durchlaufen, bevor er letztlich dem Amt für regionale
Landesentwicklung Braunschweig zur Genehmigung vorgelegt werden kann.
Den nächsten Verfahrensschritt bildet gem. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) die öffentliche Auslegung und Beteiligung; neben den berührten öffentlichen Stellen erhalten die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit nach § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 3 NROG Gelegenheit, mit der Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf des sachlichen Teilplans Windenergie Hinweise und Anregungen dazu vorzubringen.
Die folgenden Unterlagen sind Bestandteil der Auslegung:
1. Entwurf der Satzung, bestehend aus:
a. Satzungstext
b. Beschreibende Darstellung
c. Zeichnerische Darstellung (im Maßstab 1:50.000)
2. Begründung mit Anlage (Gebietsblätter) und Beikarten
3. Umweltbericht (Strategische Umweltprüfung) mit Anlage (FFH-Prüfungen)
Auf Grundlage des Umweltberichts erfolgte eine strategische Umweltprüfung (SUP), bei der die erheblichen Auswirkungen des Teilplans auf die folgenden Schutzgüter überprüft werden:
1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt 2. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Für das Auslegung- und Beteiligungsverfahren hat der Landkreis Göttingen eine Online-Beteiligungs-plattform eingerichtet. Auf der Informationsseite des Landkreises finden Sie neben allen Unterlagen zur Einsicht und zum Herunterladen auch alle Informationen zum Teilplan Windenergie 2024.
Bitte nutzen Sie für die Abgabe von Stellungnahmen vorzugsweise die Beteiligungsplattform, die Sie mit folgendem Link aufrufen können: www.landkreisgoettingen.de/TP-Wind-Beteiligung
Die interaktive Einbindung der Plandokumente in diesem Portal ermöglicht das Verfassen einer Stellungnahme mit direktem Bezug zu Textteilen und Flächen in der Raumnutzungskarte.
Innerhalb des folgenden Zeitraums haben Sie die Möglichkeit, sich für die Online-Beteiligungsplattform zu registrieren und anschließend über Ihren Zugang Ihre Stellungnahme zum Entwurf des Teilplans Windenergie abzugeben:
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit in der Zeitvom 06.06.2024 bis einschließlich 08.07.2024
Sofern im o.g. Zeitraum bis 08.07.2024 eine Anmeldung über die Beteiligungsplattform erfolgt ist, kann noch bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit, d. h. mit
verlängerter Äußerungsfrist bis einschließlich 22.07.2024
Stellung genommen werden. Eine Registrierung über die Beteiligungsplattform ist in diesem Zeitraum jedoch nicht mehr möglich.
Neben der o.g. vorzugsweisen Abgabe Ihrer Stellungnahmen zum Entwurf des Teilplans Windenergie, zur Begründung und zum Umweltbericht über die Online-Beteiligungsplattform kann von Ihnen im genannten Zeitraum vom 06.06.2024 bis einschließlich 22.07.2024 auch mittels digitaler Übermittlung an regionalplanung@landkreisgoettingen.de oder in schriftlicher Form Stellung genommen werden, postalisch zu übersenden an den Landkreis Göttingen, Fachbereich Bauen, Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen.
Im o.g. Zeitraum liegen die besagten Unterlagen in der Kreisverwaltung beim Landkreis Göttingen, Reinhäuser Landstraße 4, im Vorzimmer des Fachbereichs Bauen, Raum 327, während der Servicezeiten (Mo, Mi, Fr 09:00 - 12:00 Uhr, Do 13:30 - 16:00 Uhr) und nach Terminvereinbarung (Tel: 0551/525-2762 oder per E-Mail) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Mit Ablauf der angegebenen Fristen sind alle Stellungnahmen zu den Unterlagen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 3 NROG).
Im Falle einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten zum Zwecke des laufenden Regionalplanungsverfahrens (einschließlich der Ermittlung und Abwägung betroffener Belange und Dokumentation des ordnungsgemäßen Verfahrens) gespeichert und verarbeitet. Weitere Informatio- nen zum Datenschutz sind veröffentlicht unter:
www.landkreisgoettingen.de/datenschutzerklaerung/informationspflichten-der-fachbereiche
Fragen können auch an die Datenschutzbeauftragte des Landkreises Göttingen gerichtet werden.
Göttingen, den 30.05.2024
Landkreis Göttingen Der Landrat
gez. Marcel Riethig