Öffentliche Beteiligungsbekannt-machung zum Teilplan Windenergie

Sachlicher Teilplan Windenergie Entwurf 2024  
für den Landkreis Göttingen   

Öffentliche Bekanntmachung der Auslegung mit Beteiligung der Träger öffentlicherBelange zur Abgabe von Hinweisen und Anregungen 

I. 

Mit Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 6 vom 28.01.2021, S. 95-97 ist mit dem Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalen Raumord- nungsprogramms (RROP) für den Landkreis Göttingen auch die Festlegung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie eingeleitet worden. 

Aufgrund seiner besonderen Bedeutung für die Energiewende und des einhergehenden beschleunig- ten Ausbaus der Windenergie an Land hat der Kreistag in seiner Sitzung am 17.05.2023 beschlossen, das  Thema  Windenergie  aus  dem  RROP  Entwurf  abzukoppeln  und  in  einem  eigenen  Verfahren weiterzuführen. Bereits durchlaufene Verfahrensschritte im RROP-Verfahren (allg. Planungsabsichten/ Scoping Termin) müssen im abgekoppelten Verfahren für den Teilplan nicht wiederholt werden. 

 

Im vorliegenden Entwurf des Teilplans ist die Flächenbereitstellung für die Windenergienutzung im Landkreis Göttingen zur Erreichung des verbindlichen Teilflächenziels aus dem Niedersächsischen Windenergieflächenbedarfsgesetz (NWindG) dargelegt. 

 

Der Kreistag des Landkreises Göttingen hat am 29.05.2024 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Teilplan Windenergie Entwurf 2024 für den Landkreis Göttingen gefasst – formell ein sachliches Teilprogramm Windenergie gem. § 5 Abs. 1 Satz 3 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG). Mit dem Beschluss zum Satzungsentwurf über den Teilplan Windenergie samt Anlagen wird die Verwaltung des Landkreises beauftragt, das Auslegungs- und Beteiligungsverfahren einzuleiten.  

 

Vor   der   Auslegung   finden   zur   Information   BürgerInnenveranstaltungen   statt:   eine   Online- Veranstaltung am 30.05.2024 sowie zwei Präsenzveranstaltungen am 04.06.2024 in Herzberg am Harz und am 05.06.2024 in Göttingen.  

 

II. 

Der Entwurf des sachlichen Teilplans Windenergie 2024 muss, analog einem RROP, verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Verfahrensschritte durchlaufen, bevor er letztlich dem Amt für regionale

Landesentwicklung Braunschweig zur Genehmigung vorgelegt werden kann.  

Den nächsten Verfahrensschritt bildet gem. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) die öffentliche Auslegung und Beteiligung; neben den berührten öffentlichen Stellen erhalten die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit nach § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 3 NROG Gelegenheit, mit der Abgabe  von  Stellungnahmen  zum  Entwurf  des  sachlichen  Teilplans  Windenergie  Hinweise  und Anregungen dazu vorzubringen.  

 

Die folgenden Unterlagen sind Bestandteil der Auslegung:

 

1. Entwurf der Satzung, bestehend aus: 

a. Satzungstext 

b. Beschreibende Darstellung 

c. Zeichnerische Darstellung (im Maßstab 1:50.000) 

2. Begründung mit Anlage (Gebietsblätter) und Beikarten 

3. Umweltbericht (Strategische Umweltprüfung) mit Anlage (FFH-Prüfungen)

 

Auf  Grundlage  des  Umweltberichts erfolgte eine  strategische  Umweltprüfung  (SUP),  bei  der  die erheblichen Auswirkungen des Teilplans auf die folgenden Schutzgüter überprüft werden: 

1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt 2. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft 

3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter 

Für das Auslegung- und Beteiligungsverfahren hat der Landkreis Göttingen eine Online-Beteiligungs-plattform eingerichtet. Auf der Informationsseite des Landkreises finden Sie neben allen Unterlagen zur Einsicht und zum Herunterladen auch alle Informationen zum Teilplan Windenergie 2024.  

Bitte nutzen Sie für die Abgabe von Stellungnahmen vorzugsweise die Beteiligungsplattform, die Sie mit folgendem Link aufrufen können: www.landkreisgoettingen.de/TP-Wind-Beteiligung

Die  interaktive  Einbindung  der  Plandokumente  in  diesem  Portal  ermöglicht  das  Verfassen  einer Stellungnahme mit direktem Bezug zu Textteilen und Flächen in der Raumnutzungskarte. 

Innerhalb des folgenden Zeitraums haben Sie die Möglichkeit, sich für die Online-Beteiligungsplattform zu registrieren und anschließend über Ihren Zugang Ihre Stellungnahme zum Entwurf des Teilplans Windenergie abzugeben: 

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit in der Zeitvom 06.06.2024 bis einschließlich 08.07.2024 

Sofern im o.g. Zeitraum bis 08.07.2024 eine Anmeldung über die Beteiligungsplattform erfolgt ist, kann noch bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit, d. h. mit 

verlängerter Äußerungsfrist bis einschließlich 22.07.2024

 

Stellung genommen werden. Eine Registrierung über die Beteiligungsplattform ist in diesem Zeitraum jedoch nicht mehr möglich.  

Neben der o.g. vorzugsweisen Abgabe Ihrer Stellungnahmen zum Entwurf des Teilplans Windenergie, zur Begründung und zum Umweltbericht über die Online-Beteiligungsplattform kann von Ihnen im genannten Zeitraum vom 06.06.2024 bis einschließlich 22.07.2024 auch mittels digitaler Übermittlung an regionalplanung@landkreisgoettingen.de oder in schriftlicher Form Stellung genommen werden, postalisch zu übersenden an den Landkreis Göttingen, Fachbereich Bauen, Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen. 

Im o.g. Zeitraum liegen die besagten Unterlagen in der Kreisverwaltung beim Landkreis Göttingen, Reinhäuser  Landstraße  4,  im  Vorzimmer  des  Fachbereichs  Bauen,  Raum  327,  während  der Servicezeiten (Mo, Mi, Fr 09:00 - 12:00 Uhr, Do 13:30 - 16:00 Uhr) und nach Terminvereinbarung (Tel: 0551/525-2762 oder per E-Mail) zur allgemeinen Einsichtnahme aus. 

Mit Ablauf der angegebenen Fristen sind alle Stellungnahmen zu den Unterlagen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 3 NROG). 

Im  Falle  einer  Stellungnahme  werden  personenbezogene  Daten  zum  Zwecke  des  laufenden Regionalplanungsverfahrens (einschließlich der Ermittlung und Abwägung betroffener Belange und Dokumentation des ordnungsgemäßen Verfahrens) gespeichert und verarbeitet. Weitere Informatio- nen zum Datenschutz sind veröffentlicht unter:  

www.landkreisgoettingen.de/datenschutzerklaerung/informationspflichten-der-fachbereiche 
Fragen können auch an die Datenschutzbeauftragte des Landkreises Göttingen gerichtet werden. 

 

Göttingen, den 30.05.2024

Landkreis Göttingen Der Landrat 

 

gez. Marcel Riethig

 

Bekanntmachung als PDF

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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