Tierschutz

Grundsatz des Tierschutzgesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

 

Allgemeine Regelungen bestimmen, wie Tiere artgemäß zu halten sind. Für Hunde, Pferde, Schweine, Kälber, Hühner und ähnliche bestehen zusätzliche Sonderregelungen.
Der Tierschutz beinhaltet weiterhin Vorschriften hinsichtlich Tierzucht, Tierhandel, gewerbsmäßiger Tierhaltungen, Transport und Tötung von Schlachttieren und ähnliche.

 

Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation. Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen.

Für bestimmte Tierhaltungen sowie gewerbsmäßige Vorhaben mit Tieren ist eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz erforderlich.

Neben regelmäßigen Kontrollen im Nutztierbereich, Tierheimen, Zirkusunternehmen etc. sind häufig Hinweisen aus der Bevölkerung nachzugehen, wenn tierschutzrechtliche Missstände gemeldet werden, wobei jeder Anzeige nachgegangen wird.

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