Kfz-Zulassung - Rote Dauerkennzeichen
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau P. Keinert | 05522 960-4870 | ![]() |
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Frau S. Hardeland | 05522 960-4365 | ![]() |
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Herr D. Marpmann | 0551 525-2216 | ![]() |
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Herr S. Hasselmann | 0551 525-2214 | ![]() |
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- Rote Dauerkennzeichen für Fahrzeug-Händler (06er) zur betrieblichen Überführung von Fahrzeugen, Probefahrten
- Rote Dauerkennzeichen (07er) für Fahrzeuge, deren Erhalt dem kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut dient.
für 06er Kennzeichen:
- Polizeiliches Führungszeugnis (Beantragung bei der Gemeinde)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beantragung bei der Gemeinde)
- Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung (KFZ-Handel)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Versicherungsbestätigungskarte der Versicherungswirtschaft (ausgestellt auf rote Dauerkennzeichen)
- Einzugsermächtigung zur Abbuchung der KFZ-Steuer
- formloser Antrag auf Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens für den KFZ-Handel
für 07er Kennzeichen:
- Polizeiliches Führungszeugnis (Beantragung bei der Gemeinde)
- Anfrage an das KBA
- Versicherungsbestätigungskarte der Versicherungswirtschaft (ausgestellt auf ein rotes Dauerkennzeichen)
- Eigentumsnachweis (Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Einzugsermächtigung zur Abbuchung der KFZ-Steuer
- formloser Antrag auf Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens
- Abnahme gemäß § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für 06er Kennzeichen:
Gebühr in Höhe von 110,00 Euro, die bei Antragsstellung zu zahlen ist.
für 07er Kennzeichen:
Gebühr in Höhe von 80,00 Euro, die bei Antragsstellung zu zahlen ist.
Für jede weitere Fahrzeugscheinzuteilung ist eine Gebühr in Höhe von 10,50 Euro zu zahlen.
für 06er Kennzeichen:§ 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
für 07er Kennzeichen:
§§ 2, 16, 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 23 StraßenverkehrsZulassungsOrdnung (StVZO)
Formulare | |
Einzugsermächtigung SEPA - Kraftfahrzeugsteuer |
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