Kfz - Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes - Standort Göttingen

Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau V. Reißner | 0551 525-2122 | ![]() |
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Herr T. Schwiderowski | 0551 525-2218 | ![]() |
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Herr D. Marpmann | 0551 525-2216 | ![]() |
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Frau I. Kaufmann | 0551 525-2211 | ![]() |
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Herr A. Falk | 0551 525-2217 | ![]() |
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An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Was sollte ich sonst noch wissen?
- Seit 01. Oktober 2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung II. Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch die Fahrzeughalterin/den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die zuständige Stelle neue Fahrzeugunterlagen ausstellt.
- Seit dem 01.01.2015 müssen bei Fahrzeugummeldungen die amtlichen Kennzeichen mit internetfähigen (iKfz) Landeswappenplaketten gestempelt werden. Soll ein Fahrzeug, welches vor dem 01.01.2015 im Landkreis Göttingen zugelassen wurde, mit Kennzeichenübernahme umgeschrieben werden, ist daher die Vorlage der amtlichen Kennzeichen zur Stempelung mit iKfz-Landeswappen erforderlich.
- Personalausweis oder Reisepass, bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate – vorzulegen
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebescheinigung
- amtliche Kennzeichen (wenn vor dem 01.01.2015 zugelassen)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war oder
- bei Fahrzeugen, bei denen die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei gegebenenfalls abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf das Lastschriftmandat verzichtet oder
- Nachweis der Steuerbefreiung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise
bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
- komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter – in der Regel Gesellschaftervertrag
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner/innen.
Formulare | |
Einwilligungserklärung für Minderjährige |
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Einzugsermächtigung SEPA - Kraftfahrzeugsteuer |
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Vollmacht zur An-, Um- und Abmeldung eines Kfz |
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