Kfz - Erstmalige Zulassung (Neufahrzeugzulassung) aus EU-Land - Standort Osterode a. H.

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Frau M. Ahrens | 05522 960-4867 | ![]() |
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Frau H. Bohne | 05522 960-4367 | ![]() |
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Frau N. Berger | 05522 960-4366 | ![]() |
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Herr T. Rose | 05522 960-4363 | ![]() |
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Frau P. Keinert | 05522 960-4870 | ![]() |
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Frau K. Hofmann | 05522 960-4364 | ![]() |
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Frau S. Hardeland | 05522 960-4365 | ![]() |
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Frau H. Empacher | 05522 960-4361 | ![]() |
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Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Daher ist für jedes Fahrzeug die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens zu beantragen. Neue Fahrzeuge aus einem EU-Land können unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland zugelassen werden.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Zulassung ist durch die Halterin/den Halter oder eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen. Falls die zuständige Stelle ein Antragsformular verlangt, kann dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgt werden.
Die zuständige Stelle hat die ausländische Zulassungsbescheinigung einzuziehen und bewahrt sie mindestens 6 Monate auf.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Voraussetzungen
Eine Zulassung erfolgt
- nur auf den Wohnort – bei mehreren Wohnungen der Hauptwohnsitz – beziehungsweise den Firmensitz/die Niederlassung der antragstellenden Person.
- als Firmenfahrzeug, wenn die Firma im deutschen Handelsregister beziehungsweise Gewerberegister eingetragen ist.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Ist in der ausländischen Zulassungsbescheinigung bereits eine Halterin/ein Halter eingetragen und steht im Feld "B" (Datum der Erstzulassung) ein Datum, ist das Fahrzeug bereits zugelassen. Aus den vorzulegenden Antragsunterlagen muss erkennbar sein, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt. Vorrangig gilt der Eintrag in der ausländischen Zulassungsbescheinigung.
Zulassungsbescheinigung Teil II (soweit vorhanden) Datenbestätigung der Herstellerfirma im Original nach § 2 Absatz 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Certificate of Conformity (COC) oder Einzelgenehmigung gemäß § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 (FZV) Kaufvertrag/Rechnung für das Neufahrzeug Fahrzeugpapiere beziehungsweise ausländische Zulassungsbescheinigung (soweit vom Hersteller ausgestellt) Gültige Ausweispapiere der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
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Personalausweis oder Reisepass, bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate – vorzulegen
- Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei gegebenenfalls abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen. Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs. Der Vordruck ist in der zuständigen Stelle erhältlich.
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll.
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister beziehungsweise Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner/innen.
Formulare | |
Einwilligungserklärung für Minderjährige |
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Einzugsermächtigung SEPA - Kraftfahrzeugsteuer |
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Vollmacht zur An-, Um- und Abmeldung eines Kfz |
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