Kfz - Änderung Fahrzeugpapiere bei Wohnsitzwechsel - Standort Duderstadt

Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau M. Aschoff | 05527 99729-3402 | ![]() |
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Frau J.-M. Habich | 05527 99729-3404 | ![]() |
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Frau A. Kopp | 05527 99729-3405 | ![]() |
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Frau P. Kellner | 05527 99729-3406 | ![]() |
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Frau I. Hanke | 05527 99729-3403 | ![]() |
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Herr K. Deppener | 05527 99729-3401 | ![]() |
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Bei einer Adressänderung der Halterin/des Halters des Fahrzeugs innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.
Besonderheit: Beim Wohnsitzwechsel von der Stadt Göttingen in den Landkreis Göttingen handelt es sich um einen Wechsel des Zulassungsbezirks. Weitere Informationen erhalten Sie hier: KFZ-Zulassung bei Umschreibung ohne Halterwechsel außerhalb des Zulassungsbezirkes in den Zulassungsbezirk - Standort Duderstadt.
Verfahrensablauf
Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Voraussetzungen
- bereits erfolgte Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung
Was sollte ich sonst noch wissen?
Seit 01. Oktober 2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch die Fahrzeughalterin/den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die Zulassungsbehörde sich im Rahmen der Adressen- / Namensänderung mit dem Fahrzeug befasst.
- Personalausweis oder Reisepass, bei Vorlage des Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate – vorzulegen
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bei einer Namensänderung ist zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Berichtigung des Halternamens vorzulegen
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war oder
- bei Fahrzeugen, bei denen die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist – § 29 Absatz 10 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare | |
Vollmacht zur An-, Um- und Abmeldung eines Kfz |
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